In den Bereichen des Internationalen Steuerrechts ist die Begleitung durch einen Experten zur Vermeidung von Fehlern zwingend erforderlich.
Insbesondere das Außensteuerrecht und die Doppelbesteuerungsabkommen setzten hierbei strenge Rahmenbedingungen, die es einzuhalten gilt, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Insbesondere sind hierbei betroffen:
- Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland
- Betriebsstätten im Ausland
- Gesellschaften im Ausland von Steuerinländern
- Verrechnungspreisproblematik zwischen Schwestergesellschaften
Sollte es dennoch zu einer Doppelbesteuerung kommen, so sind wir bei der Einleitung und Durchführung von Verständigungsverfahren behilflich.
Auch für Unternehmen aus der Schweiz und anderen Ländern die in Deutschland oder der EU unternehmerisch tätig werden wollen stellen sich diverse Fragestellungen.
Hier sind wir bei der Wahl der Gestaltung und der laufenden Durchführung behilflich.
Hierunter fallen beispielsweise:
- Gründung von Tochtergesellschaften in Deutschland
- Ausschüttung von Gewinnen an Muttergesellschaften und Erstattung der einbehaltenen Steuer
- Anmeldung der Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke und Abwicklung der laufenden Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt
- Dienstwagenbesteuerung und Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer bei Versteuerung der privaten Nutzung
- Verrechnungspreisproblematik über die Grenze hinweg
- Durchführung der Lohnbesteuerung bei deutscher Betriebsstätte (auch Gemeinschaftszollanlagen)
Aber auch für andere Problemkreise rund um die Geschäftsaufnahme in Deutschland können wir Sie unterstützen. Bereits viele Unternehmen wurden bei diesem Weg unterstützt.