Internationales Steuerrecht/CH-Gesellschaften2018-03-05T10:38:21+00:00

In den Berei­chen des Inter­na­tio­na­len Steu­er­rechts ist die Beglei­tung durch einen Exper­ten zur Ver­mei­dung von Feh­lern zwin­gend erforderlich.

Ins­be­son­de­re das Außen­steu­er­recht und die Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men setz­ten hier­bei stren­ge Rah­men­be­din­gun­gen, die es ein­zu­hal­ten gilt, um eine Dop­pel­be­steue­rung zu verhindern.

Ins­be­son­de­re sind hier­bei betroffen:

  • Grün­dung von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten im Ausland
  • Betriebs­stät­ten im Ausland
  • Gesell­schaf­ten im Aus­land von Steuerinländern
  • Ver­rech­nungs­preis­pro­ble­ma­tik zwi­schen Schwestergesellschaften

Soll­te es den­noch zu einer Dop­pel­be­steue­rung kom­men, so sind wir bei der Ein­lei­tung und Durch­füh­rung von Ver­stän­di­gungs­ver­fah­ren behilflich.

Auch für Unter­neh­men aus der Schweiz und ande­ren Län­dern die in Deutsch­land oder der EU unter­neh­me­risch tätig wer­den wol­len stel­len sich diver­se Fragestellungen.

Hier sind wir bei der Wahl der Gestal­tung und der lau­fen­den Durch­füh­rung behilflich.

Hier­un­ter fal­len beispielsweise:

  • Grün­dung von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in Deutschland
  • Aus­schüt­tung von Gewin­nen an Mut­ter­ge­sell­schaf­ten und Erstat­tung der ein­be­hal­te­nen Steuer
  • Anmel­dung der Unter­neh­men für umsatz­steu­er­li­che Zwe­cke und Abwick­lung der lau­fen­den Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem zustän­di­gen Finanzamt
  • Dienst­wa­gen­be­steue­rung und Erstat­tung der Ein­fuhr­um­satz­steu­er bei Ver­steue­rung der pri­va­ten Nutzung
  • Ver­rech­nungs­preis­pro­ble­ma­tik über die Gren­ze hinweg
  • Durch­füh­rung der Lohn­be­steue­rung bei deut­scher Betriebs­stät­te (auch Gemeinschaftszollanlagen)

Aber auch für ande­re Pro­blem­krei­se rund um die Geschäfts­auf­nah­me in Deutsch­land kön­nen wir Sie unter­stüt­zen. Bereits vie­le Unter­neh­men wur­den bei die­sem Weg unterstützt.

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Details persönlich.

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