Die räumliche Lage unserer Region ist attraktiv für Arbeitnehmer, die in der Schweiz oder in Frankreich arbeiten, ihren Wohnsitz jedoch in Deutschland belassen. Da in diesen Konstellationen die Steuergesetze mehrerer Staaten berührt werden, ist die Besteuerung der Arbeitseinkünfte als Grenzgänger überdurchschnittlich komplex, was in den letzten Jahren noch deutlich zugenommen hat.
Neben den Doppelbesteuerungsabkommen sind hierbei insbesondere ausführliche Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen entstanden deren Dynamik stetig voranschreitet. Auch die einzelnen Finanzämter hierbei das geltende Recht unterschiedlich aus, so dass ein Überblick nur noch dem Fachmann bleiben kann. Eine spezialisierte und regelmäßige Fortbildung und eine ausreichend hohe Fallzahl sind zwingende Voraussetzung für eine Lösung des Einzelfalls. Gerade hier macht sich unsere langjährige Erfahrung mit einer Vielzahl von Grenzgängermandaten für jeden einzelnen unserer Mandanten bezahlt.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Beratung bei steuerlichen Aspekten der Aufnahme der Tätigkeit als
Grenzgänger - Verständigung mit den Finanzbehörden
- Erstellung der Anlage N‑Gre als Teil der Einkommensteuererklärung
- Prüfung der Voraussetzungen der 60-Tage-Regelung (DBA Deutschland-Schweiz)
- Prüfung der Voraussetzgen eines leitenden Angestellten im Sinne des DBA Deutschland-Schweiz
- Wegzugsbesteuerung bei Wegzug in die Schweiz (DBA Deutschland-Schweiz)
- Prüfung der Steuerbarkeit in Doppelwohnsitzfällen
- Besteuerung der Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen und gesetzlichen Rentenversicherungen (AHV)