Grenzgängerberatung2018-03-05T10:37:46+00:00

Die räum­li­che Lage unse­rer Regi­on ist attrak­tiv für Arbeit­neh­mer, die in der Schweiz oder in Frank­reich arbei­ten, ihren Wohn­sitz jedoch in Deutsch­land belas­sen. Da in die­sen Kon­stel­la­tio­nen die Steu­er­ge­set­ze meh­re­rer Staa­ten berührt wer­den, ist die Besteue­rung der Arbeits­ein­künf­te als Grenz­gän­ger über­durch­schnitt­lich kom­plex, was in den letz­ten Jah­ren noch deut­lich zuge­nom­men hat.

Neben den Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men sind hier­bei ins­be­son­de­re aus­führ­li­che Recht­spre­chun­gen und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen ent­stan­den deren Dyna­mik ste­tig vor­an­schrei­tet. Auch die ein­zel­nen Finanz­äm­ter hier­bei das gel­ten­de Recht unter­schied­lich aus, so dass ein Über­blick nur noch dem Fach­mann blei­ben kann. Eine spe­zia­li­sier­te und regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dung und eine aus­rei­chend hohe Fall­zahl sind zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für eine Lösung des Ein­zel­falls. Gera­de hier macht sich unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung mit einer Viel­zahl von Grenz­gän­ger­man­da­ten für jeden ein­zel­nen unse­rer Man­dan­ten bezahlt.

Unse­re Leis­tun­gen umfas­sen insbesondere:

  • Bera­tung bei steu­er­li­chen Aspek­ten der Auf­nah­me der Tätig­keit als
    Grenzgänger
  • Ver­stän­di­gung mit den Finanzbehörden
  • Erstel­lung der Anla­ge N‑Gre als Teil der Einkommensteuererklärung
  • Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen der 60-Tage-Rege­lung (DBA Deutschland-Schweiz)
  • Prü­fung der Vor­aus­setz­gen eines lei­ten­den Ange­stell­ten im Sin­ne des DBA Deutschland-Schweiz
  • Weg­zugs­be­steue­rung bei Weg­zug in die Schweiz (DBA Deutschland-Schweiz)
  • Prü­fung der Steu­er­bar­keit in Doppelwohnsitzfällen
  • Besteue­rung der Aus­zah­lun­gen aus Schwei­zer Pen­si­ons­kas­sen und gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­run­gen (AHV)

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Details persönlich.

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