Abschlussprüfung2018-03-05T10:39:05+00:00

Nicht alle Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, ihren Jah­res­ab­schluss prü­fen zu las­sen, die Prü­fung kann aber auch frei­wil­lig erfolgen.

Geprüft wer­den der Jah­res­ab­schluss, der Lage­be­richt und die Ein­hal­tung von Geset­zen und Sat­zung bzw. Gesellschaftsvertrag.
Der zu prü­fen­de Abschluss wird bes­ten­falls mit einem Bestä­ti­gungs­ver­merk abschlie­ßend eingeschätzt.

In die­sem Bereich arbei­ten wir mit qua­li­fi­zier­ten Kol­le­gen zusam­men und kön­nen somit ein Gesamt­pa­ket aus Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses und
anschlie­ßen­der Jah­res­ab­schluss­prü­fung vorstellen.

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Details persönlich.

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