FAQs2018-03-18T20:46:47+00:00

FAQ´s

Auf der Kon­takt­sei­te fin­den Sie die Mög­lich­keit sich in den Ver­tei­ler der monat­li­chen Steu­er­In­for­ma­tio­nen ein- bzw. auszutragen.

Die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ist bis zum Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2017 bis zum 31.05. des Fol­ge­jah­res beim Finanz­amt ein­zu­rei­chen. Sofern Sie Ihre Steu­er­erklä­rung durch uns erstel­len las­sen, wird die Frist nach ent­spre­chen­der Mit­tei­lung beim Finanz­amt auf den 31.12. des Fol­ge­jah­res ver­län­gert. Ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2018 gel­ten neue Ein­rei­chungs­fris­ten. Hier­über wer­den wir Sie auch an die­ser Stel­le recht­zei­tig informieren.

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