Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Einkünfte

Der Ein­kom­men­steu­er unter­lie­gen Ein­künf­te aus sie­ben Ein­kunfts­ar­ten. Die­se Ein­künf­te bil­den die Sum­me der posi­ti­ven Ein­künf­te, die nach der Vor­nah­me von Hin­zu­rech­nun­gen und Kür­zun­gen das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men erge­ben. Auf die­ses zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men wird der indi­vi­du­el­le Ein­kom­men­steu­er­satz (Pro­gres­si­ons­vor­be­halt) ange­wandt und somit die zu zah­len­de Ein­kom­men­steu­er ermittelt.

Alle Ein­künf­te, die nicht unter die nach­fol­gen­den Ein­kunfts­ar­ten fal­len, blei­ben steu­er­frei. Dies sind regel­mä­ßig Ein­künf­te aus pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten. Bei Immo­bi­li­en und Kapi­tal­ge­schäf­ten ist jedoch die soge­nann­te Spe­ku­la­ti­ons­frist zu beach­ten. Wer­den Immo­bi­li­en inner­halb von 10 Jah­ren oder ande­re Wirt­schafts­gü­ter des nicht täg­li­chen Gebrauchs inner­halb eines Jah­res nach dem Kauf ver­äu­ßert, so ist das pri­va­te Ver­äu­ße­rungs­ge­schäft steu­er­pflich­tig. Steu­er­frei blei­ben aber auch Ein­künf­te aus Gewin­nen, wie zum Bei­spiel Lot­te­rie­ge­win­ne oder Ein­künf­te aus einer Zufallserfindung.

Die Ein­kunfts­ar­ten sind:

Ein­künf­te aus Land- und Forstwirtschaft

Ein­künf­te aus Gewerbebetrieb

Ein­künf­te aus selb­stän­di­ger Arbeit

Ein­künf­te aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit

Ein­künf­te aus Kapitalvermögen

Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Verpachtung

sons­ti­ge Einkünfte

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 2 EStG

FG Ham­burg 12.12.2005, VI 18/04

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