Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Vorsteuer

Als Vor­steu­er wird die Umsatz­steu­er bezeich­net, die einem Unter­neh­mer beim Erwerb von Lie­fe­run­gen oder sons­ti­gen Leis­tun­gen in Rech­nung gestellt wird. Die in Rech­nung gestell­te Umsatz­steu­er können Unter­neh­mer mit der Umsatz­steu­er, die sie auf ihre Lie­fe­run­gen oder sons­ti­gen Leis­tun­gen erhe­ben müs­sen, ver­rech­nen (Vor­steu­er­ab­zug). Dies geschieht im Rah­men der Umsatzsteuervoranmeldung.

Ein Unter­neh­mer erwirbt eine Maschi­ne. Die Rech­nung weist fol­gen­de Posi­tio­nen aus:

Maschi­ne

Euro10.000,– €

Umsatz­steu­er (19 %)

Euro1.900,– €

Gesamt­be­trag

Euro11.900,– €

Die in der Rech­nung ent­hal­te­ne Umsatz­steu­er kann der ¤ufer der Maschi­ne als Vor­steu­er vom Finanz­amt zurück fordern.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 15 EStG

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