Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

Steuerlexikon

zurück

Quellensteuer

Die Quel­len­steu­er ist kei­ne eige­ne Steu­er­art, son­dern ein Ober­be­griff für die Erhe­bungs­form von Steu­ern. So wird eine Quel­len­steu­er bereits bei der Ent­ste­hung von Ein­künf­ten erho­ben. Eine Quel­len­steu­er ist zum Bei­spiel die Lohn­steu­er und die Kapi­tal­ertrag­steu­er. Wird der Steu­er­pflich­ti­ge zur Ein­kom­men­steu­er ver­an­lagt, ver­rech­net das Finanz­amt die bereits abge­führ­te Quel­len­steu­er mit der zu zah­len­den Ein­kom­men­steu­er. Übersteigt die bereits abge­führ­te Quel­len­steu­er die Ein­kom­men­steu­er­schuld, wird die Quel­len­steu­er vom Finanz­amt erstattet.

UST-ID hier prüfen Kontakt