Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Geldwerter Vorteil

Als geld­wer­ter Vor­teil wird der Vor­teil bezeich­net, der einem Arbeit­neh­mer auf­grund sei­ner beruf­li­chen Tätig­keit zufließt, ohne dass es sich um ein Arbeits­ent­gelt handelt.

Kann ein Arbeit­neh­mer den Fir­men­wa­gen auch für pri­va­te Zwe­cke nut­zen, dann gilt der pri­va­te Nut­zungs­an­teil als geld­wer­ter Vorteil.

Auch die kos­ten­lo­se Über­las­sung von Park­plät­zen an den Arbeit­neh­mer gilt als geld­wer­te Vor­teil und ist als sol­cher lohn­steu­er­pflich­tig (Finanz­ge­richt Köln, Urteil vom 15.03.2006, Akten­zei­chen: 11 K 5680/04).

Gesetze und Urteile (Quellen)

FG Köln 15.03.2006, 11 K 5680/04

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