Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

Steuerlexikon

zurück

Freibetrag

Wird ein Frei­be­trag gewährt, kommt es zur Frei­stel­lung eines Geld­be­trags von der Besteue­rung. Nur der den Frei­be­trag über­stei­gen­de Betrag unter­liegt der Besteue­rung. Vom Frei­be­trag ist die Frei­gren­ze abzu­gren­zen. Denn bei Über­schrei­tung der Frei­gren­ze kommt es zur Besteue­rung des gesam­ten Betrages.

Frei­be­trä­ge wer­den unter ande­rem zur Abmil­de­rung der Steu­er­pro­gres­si­on gewährt. Aber auch bei Lebens­um­stän­den, die für den Steu­er­pflich­ti­gen mit hohen Aus­ga­ben ver­bun­den sind, wer­den Frei­be­trä­ge berück­sich­tigt. Frei­be­trä­ge wer­den im Ein­kom­men­steu­er­ge­setz, im Erb­schaft­steu­er­ge­setz aber auch im Gewer­be­steu­er­ge­setz und Kör­per­schaft­steu­er­ge­setz sowie im Rah­men der Lohn­steu­er­ver­an­la­gung gewährt.

Eini­ge Frei­be­trä­ge sind:

  • Frei­be­trag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

  • Aus­bil­dungs­frei­be­trag

  • Betreu­ungs­frei­be­trag

  • Grund­frei­be­trag

  • Kin­der­frei­be­trag und Erziehungsfreibetrag

  • Rabatt­frei­be­trag

  • Spa­rer­frei­be­trag

  • Frei­be­trä­ge bei Erb­schaft oder Schenkung

  • Ehren­amts­frei­be­trag

UST-ID hier prüfen Kontakt