Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Fahrtkostenzuschüsse

Der Arbeit­ge­ber kann für Fahr­ten sei­ner Arbeit­neh­mer zwi­schen Wohn­ort und täglicher Arbeitsstätte einen Fahrt­kos­ten­zu­schuss zah­len. Die­ser unter­liegt einer pau­scha­len Lohn­steu­er von 15 %.

Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohne­hin geschul­de­ten Arbeits­lohn geleis­tet wer­den. Der Zuschuss darf den Betrag nicht über­stei­gen, den der Arbeit­neh­mer nach § 9 Abs. 1 Sat­z 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen könnte, wenn die Bezü­ge nicht pau­schal besteu­ert würden.

Die pau­schal besteu­er­ten Fahrt­kos­ten­zu­schüs­se min­dern die abzieh­ba­ren Werbungskosten.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 40 Abs. 2 Sat­z 2 EStG

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