Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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eTIN

Nach Jah­res­en­de erhal­ten Sie als Arbeit­neh­mer vom Arbeit­ge­ber die elek­tro­ni­sche Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung. Das ist die alte Lohn­steu­er­kar­te aus Pap­pe in moder­ner Form. Dar­Ã¼­ber hin­aus über­mit­telt der Arbeit­ge­ber elek­tro­nisch via Inter­net Ihre Lohn­da­ten an das Finanz­amt (§41b Abs. 2 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz – EStG).

Damit die ver­schlüs­sel­ten Daten beim Finanz­amt iden­ti­fi­ziert und Ihnen zuge­ord­net wer­den können, bil­det der Arbeit­ge­ber aus Ihren persönlichen Daten ein Iden­ti­fi­zie­rungs- und Ord­nungs­merk­mal – die soge­nann­te eTIN (elec­tro­nic Tax­payer Iden­ti­fi­ca­ti­on Num­ber). Durch die Übermittlung der eTIN ver­fügt das Finanz­amt über Ihre Lohn­da­ten und kann die­se für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.

Den Aus­druck der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung brau­chen Sie nicht Ihrer Einkommensteuererklärung bei­zu­fü­gen. Sie tra­gen statt­des­sen Ihre eTIN in Ihrer Steuererklärung auf der Vor­der­sei­te der Anla­ge N ein.

Steu­er­num­mer, Steu­er-ID und eTIN – wo ist der Unterschied?

¤ufig wer­den Steu­er­num­mer, TIN und eTIN syn­onym ver­wen­det. Dabei gibt es eini­ge Unterschiede:

Steu­er­num­mer

Jeder, der schon ein­mal eine Steuererklärung abge­ben hat, besitzt auch eine aus 13 Zif­fern bestehen­den Steu­er­num­mer. Die Steu­er­num­mer dient der ein­deu­ti­gen Zuord­nung Ihrer Per­son und bleibt so lan­ge unverändert, bis Sie umzie­hen und sich somit das für Sie zuständige Finanz­amt ändert.

Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer

Die elf­stel­li­ge Steu­er-ID wird ab der Geburt ver­ge­ben und dient ausschließlich zur Abwick­lung steu­er­li­cher Ange­le­gen­hei­ten und soll den Daten­aus­tausch zwi­schen den Ämtern erleich­tern. Die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer wird nur ein ein­zi­ges Mal ver­ge­ben und bleibt ein Leben lang gültig.

eTIN

Anhand der eTIN über­mit­telt der Arbeit­ge­ber sämtliche rele­van­ten Lohn­da­ten des Arbeit­neh­mers für die Lohn­steu­er an das Finanzamt.

Wo fin­de ich die eTIN auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Die meis­ten Arbeit­ge­ber ver­wen­den für die Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung den amt­li­chen Vor­druck des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Finan­zen. Die eTIN befin­det sich dann auf der lin­ken Sei­te (zwi­schen Datum und Steu­er-ID) der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung. Befin­det sich dort kei­ne eTIN, dann ist das kein Grund zur Sor­ge. Las­sen Sie das Feld auf der Steuerklärung, in das Sie die eTIN ein­tra­gen sol­len, ein­fach leer. Die Ein­tra­gung der eTIN ist kein zwin­gen­des Muss.

So setzt sich die eTIN zusammen

Die 14-stel­li­ge elek­tro­ni­sche Trans­fer-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer setzt sich aus Großbuchstaben und Zah­len zusam­men. Unter ande­rem aus dem Vor- und Nach­na­men, dem Geburts­da­tum und einer Num­mer am Ende, der Prüfziffer:

Stel­len 1 – 4

Ers­ten vier Kon­so­nan­ten des Nachnamens

Stel­len 5 – 8

Ers­ten vier Kon­so­nan­ten des Vornamens

Stel­len 9 und 10

Letz­ten bei­den Zah­len des Geburtsjahres

Stel­le 11

Geburts­mo­nat (A=Januar, B = Febru­ar, C = ¤rz usw.)

Stel­len 12 und 13

Tag der Geburt

Stel­le 14

Indi­vi­du­el­le Prüf­zif­fer (Großbuchstabe)

Im Fal­le von Ste­pha­nie Mül­ler, geb. am 20.06.1984 wür­de die eTIN dann bei­spiels­wei­se MLLR STPH 84 F 20 + Prüf­zif­fer lauten.

eTIN ist nur Zwischenlösung

Wich­tig zu wis­sen ist, dass die eTIN immer nur eine Zwischenlösung ist und nur vor­Ã¼­ber­ge­hend ein­ge­setzt wird. Und zwar so lan­ge, bis die von Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern ver­ge­be­ne Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer vorliegt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 41b EStG

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