Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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elster

ELSTER ist die Abkür­zung für »Elek­tro­ni­sche Steu­er­erklä­rung«. Sie kön­nen Ihre Steu­er­erklä­rung also über das Inter­net an Ihr Finanz­amt übermitteln.

Wel­che Vor­tei­le hat ELSTER?

Bevor­zug­te Bear­bei­tung: Mitt­ler­wei­le sind die Finanz­äm­ter aller Bun­des­län­der ange­wie­sen, elek­tro­ni­sche Steu­er­erklä­run­gen bevor­zugt zu bearbeiten.

Weni­ger Bele­ge: Zu Ihrer ELS­TER-Steu­er­erklä­rung müs­sen Sie »nur« gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Bele­ge ein­rei­chen. Aller­dings wer­den auch vie­le per ELSTER ver­schick­te Erklä­run­gen genau­er geprüft. Sie müs­sen des­halb damit rech­nen, dass Ihr Finanz­be­am­ter wie bis­her alle übri­gen Bele­ge sehen möch­te. Heben Sie also auf jeden Fall alle Bele­ge auf!

Weni­ger Ein­ga­be­feh­ler: Durch die elek­tro­ni­sche Daten­über­tra­gung ver­rin­gern sich Auf­wand und Ein­ga­be­feh­ler beim Finanz­amt. Dadurch haben die Steu­er­bür­ger eine höhe­re Sicher­heit, dass die sach­lich rich­ti­gen Anga­ben auch zutref­fend als Ein­ga­be­wert über­nom­men werden.

Papier­lo­se Steu­er­erklä­rung: Wenn Sie Ihre Steu­er­erklä­rung digi­tal signie­ren, brau­chen Sie kei­nen unter­schrie­be­nen Aus­druck ans Finanz­amt schi­cken. Falls Sie kei­ne Bele­ge ein­rei­chen müs­sen, ist es für Sie Wirk­lich­keit: die kom­plett papier­lo­se Steuererklärung.

Elek­tro­ni­scher Steu­er­be­scheid: Sie kön­nen elek­tro­nisch Bescheid­da­ten in Ihren Steu­er­fall impor­tie­ren und die wich­tigs­ten Daten mit der Steu­er­be­rech­nung der Steu­er-Spar-Erklä­rung vergleichen.

Hin­weis: 2021 wur­de das ELSTER ergän­zen­de Pro­gramm Els­ter­For­mu­lar eingestellt.

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