Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Steuerverwaltung und Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026

Im Ver­fah­ren der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le (ELS­tAM) wer­den dem Arbeit­ge­ber die für die Durch­füh­rung des Lohn­steu­er­ab­zugs benö­tig­ten Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le (z. B. Steu­er­klas­se und Frei­be­trä­ge) zum auto­ma­ti­sier­ten Daten­ab­ruf bereit­ge­stellt. Die ELS­tAM sind in einer Daten­bank der Steu­er­ver­wal­tung hin­ter­legt und ste­hen dem berech­tig­ten Arbeit­ge­ber zum elek­tro­ni­schen Abruf bereit.

Um den büro­kra­ti­schen Auf­wand bei der lohn­steu­er­li­chen Behand­lung der Bei­trä­ge für eine pri­va­te Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zu min­dern, wer­den den Arbeit­ge­bern künf­tig auch die Bei­trä­ge für eine pri­va­te Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zum auto­ma­ti­sier­ten Abruf über die ELS­tAM-Daten­bank bereit­ge­stellt. Hier­für wird ein elek­tro­ni­scher Daten­aus­tausch zwi­schen den Unter­neh­men der pri­va­ten Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, dem Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) und den Arbeit­ge­bern umge­setzt. Das bis ein­schließ­lich 2025 maß­geb­li­che Papier­be­schei­ni­gungs­ver­fah­ren wird damit ab 2026 durch ein elek­tro­ni­sches Ver­fah­ren ersetzt.

Im neu­en Ver­fah­ren über­mit­telt das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men die Art und Höhe der Bei­trä­ge für das Fol­ge­jahr bis zum 20. Novem­ber an das BZSt. Das BZSt bil­det aus den über­mit­tel­ten Daten die ent­spre­chen­den Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le und stellt die­se dem Arbeit­ge­ber im Rah­men der ELS­tAM zur Verfügung.

Für den Ver­si­che­rungs­neh­mer oder die Ver­si­che­rungs­neh­me­rin bzw. die ver­si­cher­ten Per­so­nen ist für steu­er­li­che Zwe­cke grund­sätz­lich kei­ne Vor­la­ge von Papier­be­schei­ni­gun­gen der Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men beim Arbeit­ge­ber mehr not­wen­dig. Denn die ent­spre­chen­den Daten gelan­gen nun­mehr über die ELS­tAM zum Arbeitgeber.

BMF, Mit­tei­lung vom 08.12.2025

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