Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Grundsteuerwertfeststellung: Adressat bleibt nach Grundstücksübertragung vor dem 1.1.2025 beschwert

Mit Zwi­schen­ur­teil vom 18. Juni 2025 (Az. 3 K 6/25 F) hat der 3. Senat des Finanz­ge­richts Müns­ter ent­schie­den, dass ein Steu­er­pflich­ti­ger bei der Fest­stel­lung des Grund­steu­er­werts auf den 1. Janu­ar 2022 wei­ter­hin gel­tend machen kann, in sei­nen Rech­ten ver­letzt zu sein, obwohl er am 1. Janu­ar 2025 nicht mehr Eigen­tü­mer des streit­ge­gen­ständ­li­chen Grund­stücks war und das Finanz­amt den ihm gegen­über fest­ge­setz­ten Grund­steu­er­mess­be­trag auf den 1. Janu­ar 2025 auf­ge­ho­ben hatte.

Der Klä­ger über­trug den streit­ge­gen­ständ­li­chen Grund­be­sitz im Lau­fe des Jah­res 2022 auf sei­ne Toch­ter. Im Jahr 2023 stell­te das Finanz­amt den Grund­steu­er­wert ihm gegen­über auf den 1. Janu­ar 2022 fest. Den zunächst fest­ge­setz­ten Grund­steu­er­mess­be­trag auf den 1. Janu­ar 2025 hob das Finanz­amt im Jahr 2024 auf. Gegen den Bescheid über die Fest­stel­lung des Grund­steu­er­werts auf den 1. Janu­ar 2022 leg­te der Klä­ger Ein­spruch ein, den das Finanz­amt man­gels Beschwer als unzu­läs­sig verwarf.

Dem ist der 3. Senat des Finanz­ge­richts Müns­ter nicht gefolgt und hat die hier­ge­gen erho­be­ne Kla­ge mit­tels Zwi­schen­ur­teils als »zuläs­sig« erkannt.

Der Klä­ger kön­ne wei­ter­hin gel­tend machen, dass ihn der Bescheid über die Fest­stel­lung des Grund­steu­er­werts auf den 1. Janu­ar 2022 in sei­nen Rech­ten ver­let­ze. Da der Klä­ger Inhalts­adres­sat des ange­foch­te­nen Grund­la­gen­be­scheids sei, ent­fal­te der Bescheid wei­ter­hin ihm gegen­über Rechts­wir­kung, obwohl ihm gegen­über zukünf­tig kei­ne Grund­steu­er fest­ge­setzt wer­de. Der Klä­ger blei­be for­mell beschwert und ver­lie­re sei­ne ver­fah­rens­recht­li­che Posi­ti­on nicht, er blei­be Feststellungsbeteiligter.

FG Müns­ter, Mit­tei­lung vom 15.08.2025 zum Zwi­schen­ur­teil 3 K 6/25 F vom 18. Juni 2025 (nrkr – BFH-Az.: II R 34/25)

UST-ID hier prüfen Kontakt