Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Nordrhein-Westfalen: Alle wichtigen Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator jetzt online

Wer in sozia­len Netz­wer­ken wie Insta­gram, Tik­Tok, You­Tube oder Twitch aktiv ist und damit Ein­nah­men erzielt, soll­te auch die steu­er­li­chen Pflich­ten von Anfang an im Blick haben. Die Finanz­ver­wal­tung Nord­rhein-West­fa­len hat dazu jetzt alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen gebün­delt und auf einer zen­tra­len Web­site ver­öf­fent­licht: finanzamt.nrw.de/Influencer.

Die neue Infor­ma­ti­ons­sei­te lie­fert pra­xis­na­he Hin­wei­se zu allen steu­er­lich rele­van­ten The­men: von der Ein­kom­men- und Gewer­be­steu­er über die Umsatz­steu­er bis hin zu den ver­schie­de­nen Arten von Ein­nah­men wie Spon­so­rings, Pro­dukt­plat­zie­run­gen, Mer­chan­di­se-Ver­käu­fen oder Preis­gel­dern. Sie rich­tet sich sowohl an Ein­stei­ge­rin­nen und Ein­stei­ger als auch an bereits im Busi­ness akti­ve Con­tent-Crea­tor. Ziel ist es, die Bran­che früh­zei­tig zu unter­stüt­zen, Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen und so einen erfolg­rei­chen Kar­rie­re­weg zu begleiten.

Minis­ter der Finan­zen Dr. Mar­cus Optendrenk: »Influen­cer und Con­tent-Crea­tor sind eine wach­sen­de und wich­ti­ge Bran­che. Uns geht es dar­um, zu infor­mie­ren, auf­zu­klä­ren und Part­ner für die Men­schen zu sein, die hier ihre beruf­li­che Zukunft auf­bau­en oder bereits fest eta­bliert sind. Mit der neu­en Web­site bün­deln wir alle steu­er­li­chen Infor­ma­tio­nen an einer zen­tra­len Stel­le, leicht ver­ständ­lich und jeder­zeit abrufbar.«

Die Infor­ma­ti­ons­sei­te ent­hält kom­pak­te Tex­te, Erklär­vi­de­os, Links zu wei­ter­füh­ren­den Ange­bo­ten sowie prak­ti­sche Hin­wei­se zur Zusam­men­ar­beit mit dem Finanz­amt. Neben den spe­zi­el­len Inhal­ten für Influen­cer lie­fert die Web­site finanzamt.nrw.de auch umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu allen wei­te­ren steu­er­li­chen Anlie­gen von Pri­vat­per­so­nen und Unternehmen.

Die Finanz­ver­wal­tung NRW ver­fügt zudem über eige­ne Con­tent-Crea­tor, die regel­mä­ßig Inhal­te für die Social-Media-Kanä­le der Behör­de auf Lin­ke­dIn, Face­book, Insta­gram sowie X erstel­len. Damit zeigt die Ver­wal­tung, dass sie nicht nur infor­miert, son­dern auch selbst die Mög­lich­kei­ten der digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­on aktiv nutzt.

Hin­ter­grund

Ein­nah­men aus Influen­cer-Tätig­kei­ten, wie Geld­be­trä­ge oder Sach­leis­tun­gen wie Pro­duk­te, Gut­schei­ne oder Geschen­ke sind steu­er­pflich­tig. Die Web­site der Finanz­ver­wal­tung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len erklärt Schritt für Schritt, wel­che Pflich­ten bestehen, wie Steu­er­ar­ten von­ein­an­der abzu­gren­zen sind und wel­che Fris­ten ein­ge­hal­ten wer­den müssen.

Minis­te­ri­um der Finan­zen des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len, Pres­se­mit­tei­lung vom 14.8.2025

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