Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Pilotprojekt des Finanzamts Kassel: Die Steuer macht jetzt das Amt

Auto­ma­tisch einen Vor­schlag für die Fest­set­zung der Ein­kom­men­steu­er 2024 erhal­ten, ohne vor­her eine Steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben: In die­sen Genuss kom­men in die­sem Jahr aus­ge­wähl­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Zustän­dig­keits­be­reich des Finanz­amts Kas­sel. Ein Pilot­pro­jekt der Hes­si­schen Steu­er­ver­wal­tung soll den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern das Leben leich­ter machen.

Die Abga­be der Steu­er­erklä­rung ist für vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eine jähr­lich wie­der­keh­ren­de Her­aus­for­de­rung, denn sie müs­sen zahl­rei­che Daten sam­meln und dem Amt über­mit­teln. Dabei lie­gen der Steu­er­ver­wal­tung auf­grund von gesetz­lich ver­an­ker­ten Mel­de­pflich­ten bereits zahl­rei­che Infor­ma­tio­nen vor – etwa über Lohn, Ren­te und Ver­si­che­run­gen. Hier bringt ein auto­ma­ti­sier­ter Vor­schlag für die Fest­set­zung der Ein­kom­men­steu­er 2024 einen ech­ten Gewinn.

Wie läuft das Ver­fah­ren im Pilot­pro­jekt ab?

Das Finanz­amt Kas­sel wird einer aus­ge­wähl­ten Grup­pe von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die zur Abga­be einer Steu­er­erklä­rung ver­pflich­tet sind, die nicht steu­er­lich ver­tre­ten bzw. bera­ten wer­den und deren Steu­er­da­ten dem Finanz­amt Kas­sel mut­maß­lich bereits vor­lie­gen, einen Vor­schlag für die Fest­set­zung der Ein­kom­men­steu­er 2024 unter­brei­ten. Die­ser kann die Abga­be einer Steu­er­erklä­rung über­flüs­sig machen.

Was müs­sen die betei­lig­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger tun?

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger müs­sen den Vor­schlag für die Fest­set­zung der Ein­kom­men­steu­er 2024 nur noch prü­fen. Sind sie ein­ver­stan­den, müs­sen sie nichts wei­ter unter­neh­men. Das Finanz­amt Kas­sel wird nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Ein­kom­men­steu­er­be­scheid 2024 ohne wei­te­res Zutun der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erlas­sen. Sofern den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern wei­te­re Auf­wen­dun­gen ent­stan­den sind, kön­nen sie die­se inner­halb der Frist gel­tend machen. Natür­lich kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auch wei­ter­hin eine Steu­er­erklä­rung abgeben.

Hes­si­sches Minis­te­ri­um der Finan­zen, Pres­se­mit­tei­lung vom 14.8.2025

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