Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Angaben zu Erhöhung der Entfernungspauschale

Zu knapp zwei Mil­li­ar­den Euro an Steu­er­min­der­ein­nah­men wür­de die Erhö­hung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le auf ein­heit­lich 38 Cent füh­ren (vol­le Jah­res­wir­kung). Das geht aus einer tabel­la­ri­schen Auf­stel­lung in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung (21/1145) auf eine Klei­ne Anfra­ge der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen (21/553) her­vor.

Die Erhö­hung zum 1. Janu­ar 2026 führt dem­nach 2026 zu einer Jah­res­wir­kung von 1,1 Mil­li­ar­den Euro und bezo­gen auf das Kas­sen­jahr zu Min­der­ein­nah­men von 25 Mil­lio­nen Euro. Die vol­le Jah­res­wir­kung im Jahr 2030 betrifft den Bund mit 847 Mil­lio­nen Euro, die Län­der mit 823 Mil­lio­nen Euro und die Gemein­den mit 290 Mil­lio­nen Euro.

Im Jahr 2025 sorgt die Ent­fer­nungs­pau­scha­le den Anga­ben zufol­ge für eine steu­er­li­che Ent­las­tung von fünf Mil­li­ar­den Euro, wobei eine Mil­li­ar­de Euro auf 1,7 Mil­lio­nen Per­so­nen mit einem Ein­kom­men von mehr als 122.919 Euro ent­fal­len dürfte.

Bun­des­tag, hib-Mel­dung 341/2025 vom 11.8.2025

UST-ID hier prüfen Kontakt