Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Bürokratieabbau: Brandenburgs Finanzämter senden Belege künftig ohne Prüfung zurück

Kein Steu­er­pflich­ti­ger soll­te sich wun­dern, wenn er kurz nach Abga­be sei­ner auf Papier abge­ge­be­nen Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung die mit­ein­ge­reich­ten Bele­ge wie­der in der Post hat, teilt das Minis­te­ri­um der Finan­zen und für Euro­pa des Lan­des Bran­den­burg mit: Die bran­den­bur­gi­schen Finanz­äm­ter wer­den künf­tig Bele­ge ohne Prü­fung zurück­sen­den. Denn es ist nicht erfor­der­lich, Bele­ge direkt mit der Steu­er­erklä­rung ein­zu­rei­chen. Statt­des­sen müs­sen Steu­er­pflich­ti­ge die Bele­ge ledig­lich bereit­hal­ten und dem Finanz­amt nur auf geson­der­te Anfor­de­rung hin vor­le­gen. Die promp­te Rück­sen­dung soll dazu bei­tra­gen, das Bear­bei­ten der Steu­er­erklä­run­gen und das Erstel­len der Beschei­de wei­ter zu beschleunigen.

»Die Maß­nah­me, Bele­ge künf­tig ohne Prü­fung zurück­zu­sen­den, mag auf den ers­ten Blick über­ra­schen, weil es im Ein­zel­fall vor­kom­men kann, dass ein Steu­er­pflich­ti­ger sei­ne Bele­ge erst zurück­er­hält und anschlie­ßend das Finanz­amt ein­zel­ne Bele­ge anfor­dert. Auf den zwei­ten Blick ist die Maß­nah­me aber rich­tig und vor allem im Sin­ne aller Steu­er­pflich­ti­gen in Bran­den­burg«, erläu­tert Bran­den­burgs Finanz­mi­nis­ter Robert Crumbach.

Obwohl die Bele­ge bereits seit 2017 nur nach Anfor­de­rung durch das Finanz­amt ein­ge­reicht wer­den müs­sen, gehen nach wie vor vie­le Bele­ge unauf­ge­for­dert und vor allem auf Papier ein. Die Ver­ar­bei­tung von Papier­be­le­gen ist aller­dings sehr auf­wen­dig. Die­se müs­sen zunächst sor­tiert und künf­tig dann digi­ta­li­siert wer­den, auch wenn sie für das jewei­li­ge Besteue­rungs­ver­fah­ren tat­säch­lich gar nicht benö­tigt wer­den. Eine Son­der­er­he­bung in den Finanz­äm­tern im Jahr 2024 ergab, dass in den 13 Finanz­äm­tern des Lan­des Bran­den­burg 4,6 Mil­lio­nen Bele­ge ein­gin­gen, deren Vor­la­ge tat­säch­lich nur zu einem sehr gerin­gen Teil erfor­der­lich war. »Dass alles ver­ur­sacht enorm viel Auf­wand. Ein Auf­wand, der unter ande­rem das Erstel­len der Steu­er­be­schei­de unnö­tig ver­lang­samt. Daher haben wir uns zu die­ser Maß­nah­me ent­schlos­sen, die auch ganz prak­tisch zum Büro­kra­tie­ab­bau im Land Bran­den­burg bei­trägt«, hebt der Finanz­mi­nis­ter hervor.

Ab sofort wer­den die bran­den­bur­gi­schen Finanz­äm­ter daher alle Papier­be­le­ge unge­prüft zurück­sen­den, die zu einer auf Papier abge­ge­be­nen Steu­er­erklä­rung ein­ge­reicht wer­den. Die Rück­sen­dung der unge­prüf­ten Bele­ge erfolgt mit einem Infor­ma­ti­ons­schrei­ben, in dem erläu­tert wird, dass es oft­mals genügt, voll­stän­di­ge Anga­ben und detail­lier­te, ver­ständ­li­che Ein­tra­gun­gen in der Steu­er­erklä­rung vor­zu­neh­men. Nur auf Anfor­de­rung des Finanz­am­tes hin müs­sen Bele­ge über­mit­telt werden.

Finanz­mi­nis­ter Crum­bach appel­liert zugleich auch an die vie­len Steu­er­pflich­ti­gen, die ihre Steu­er­erklä­rung digi­tal ein­rei­chen, eben­falls auf das unauf­ge­for­der­te Ein­sen­den von Bele­gen ob nun in Papier oder digi­tal zu ver­zich­ten. »Grund­sätz­lich gilt: Bele­ge müs­sen nur auf Anfor­de­rung des Finanz­am­tes hin vor­ge­legt wer­den. Wer sich dar­an hal­te, tra­ge aktiv zur Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung bei«, hebt Crum­bach hervor.

Hin­ter­grund:

Die weit über­wie­gen­de Mehr­heit der Steu­er­pflich­ti­gen in Bran­den­burg reicht seit vie­len Jah­ren die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung elek­tro­nisch ein, ent­we­der im Online-Finanz­amt »Mein ELSTER« unter www.elster.de oder mit einer ande­ren Steu­er­soft­ware. Im Jahr 2022 lag bei den Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern die Quo­te der elek­tro­nisch ein­ge­reich­ten Steu­er­erklä­run­gen bei 62 Pro­zent. Nur 38 Pro­zent gaben die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung noch auf Papier ab.

Eine elek­tro­ni­sche Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung bie­tet meh­re­re Vor­tei­le. Bei der Finanz­ver­wal­tung gespei­cher­te Daten kön­nen direkt in die Steu­er­erklä­rung über­nom­men wer­den. Glei­ches gilt für Daten aus den Vor­jah­ren. Das spart Zeit. Feh­ler beim Aus­fül­len der Erklä­rung wer­den sofort erkannt und es wird auf feh­len­de Anga­ben hin­ge­wie­sen, die sonst zu Nach­fra­gen des Finanz­am­tes füh­ren wür­den. Zudem ent­fal­len Aus­druck und Ver­sen­den der Steu­er­erklä­rung per Post an das Finanzamt.

Steu­er­pflich­ti­ge möch­ten Bele­ge den­noch zusam­men mit der Steu­er­erklä­rung einreichen?

Digi­tal ist das kein Pro­blem. Nur Papier­be­le­ge wer­den zurück­ge­sandt. Digi­ta­le Bele­ge kön­nen zudem seit Mai die­ses Jah­res bereits bei der digi­ta­len Erstel­lung der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ab dem Jahr 2023 mit den dazu­ge­hö­ri­gen Anga­ben ver­knüpft wer­den. Dabei ist es egal, ob die Erklä­rung im Online-Finanz­amt »Mein ELSTER« unter www.elster.de oder mit einer ande­ren Steu­er­soft­ware erstellt wird.

Minis­te­ri­um der Finan­zen und für Euro­pa des Lan­des Bran­den­burg, Pres­se­mit­tei­lung 40/2025 vom 7.8.2025

UST-ID hier prüfen Kontakt