Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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70 % der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig

Im Jahr 2024 haben in Deutsch­land 22,3 Mil­lio­nen Per­so­nen Leis­tun­gen in Höhe von rund 403 Mil­li­ar­den Euro aus gesetz­li­cher, pri­va­ter oder betrieb­li­cher Ren­te erhal­ten. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt mit­teilt, stieg die Zahl der Ren­ten­emp­fän­ge­rin­nen und ‑emp­fän­ger im Ver­gleich zum Vor­jahr um 0,75 % oder 167.000 Per­so­nen. Die Höhe der Ren­ten­leis­tun­gen nahm im sel­ben Zeit­raum um 5,7 % oder 21,7 Mil­li­ar­den Euro zu. 70 % die­ser Leis­tun­gen zähl­ten im Jahr 2024 zu den steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­ten (282,6 Mil­li­ar­den Euro). Seit 2015 stieg der durch­schnitt­li­che Besteue­rungs­an­teil damit um rund 15 Prozentpunkte.

Die Ursa­che für den Anstieg des Besteue­rungs­an­teils ist die Neu­re­ge­lung der Besteue­rung von Alters­ein­künf­ten im Alters­ein­künf­te­ge­setz von 2005. Kern­ele­ment der Neu­re­ge­lung ist der Über­gang von einer vor­ge­la­ger­ten zu einer nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung der Leis­tun­gen aus der gesetz­li­chen Basis­ver­sor­gung. In der Über­gangs­pha­se wur­den die Ren­ten­bei­trä­ge in der Anspar­pha­se schritt­wei­se steu­er­frei gestellt und erst die Leis­tun­gen in der Aus­zah­lungs­pha­se steu­er­lich belastet.

Wel­cher Anteil der Ren­ten­ein­künf­te steu­er­pflich­tig ist, rich­tet sich nach dem Jahr des Ren­ten­be­ginns: Je spä­ter der Ren­ten­be­ginn, des­to höher ist der besteu­er­te Anteil der Ren­ten­ein­künf­te. Außer­dem steigt der Besteue­rungs­an­teil durch all­ge­mei­ne Ren­ten­er­hö­hun­gen, da die­se kom­plett steu­er­pflich­tig sind. Mit Inkraft­tre­ten des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes vom 27. März 2024 wur­de die zunächst bis 2040 vor­ge­se­he­ne Über­gangs­pha­se bis zum Jahr 2058 ver­län­gert. Erst ab die­sem Zeit­punkt sind neue gesetz­li­che Ren­ten voll einkommensteuerpflichtig.

2021 zahl­ten rund 41 % der Rent­ne­rin­nen und Rent­ner Einkommensteuer

Bei vie­len Rent­ne­rin­nen und Rent­nern liegt der steu­er­pflich­ti­ge Teil ihrer Ren­ten nach rele­van­ten Abzü­gen unter­halb des jähr­li­chen Grund­frei­be­trags. Daher blei­ben vie­le Ren­ten­zah­lun­gen steu­er­frei, wenn kei­ne wei­te­ren Ein­künf­te vor­lie­gen. Wie vie­le Rent­ne­rin­nen und Rent­ner für das Jahr 2024 Ein­kom­men­steu­er zah­len, ist auf­grund der lan­gen Fris­ten zur Steu­er­ver­an­la­gung noch nicht bekannt.

Aktu­ells­te Infor­ma­tio­nen zur Ren­ten­be­steue­rung lie­gen für das Jahr 2021 vor. Dem­nach muss­ten rund 41 % oder 8,9 Mil­lio­nen der ins­ge­samt 21,9 Mil­lio­nen Ren­ten­be­zie­hen­den Ein­kom­men­steu­er zah­len. Im Ver­gleich zu 2020 stieg der Anteil um 0,74 Pro­zent­punk­te bezie­hungs­wei­se 214.000 Personen.

Bei rund 81 % der im Jahr 2021 steu­er­be­las­te­ten Ren­ten­emp­fän­ge­rin­nen und ‑emp­fän­ger – hier­zu zäh­len auch hin­ter­blie­be­ne Ehe­leu­te und Kin­der – lagen neben Ren­ten noch ande­re Ein­künf­te wie Ver­sor­gungs­be­zü­ge, Arbeits­ein­kom­men oder Miet­ein­nah­men vor. Bei zusam­men ver­an­lag­ten Ehe­paa­ren kön­nen das auch Ein­künf­te der Part­ne­rin oder des Part­ners sein, die für die Besteue­rung zusam­men­ge­rech­net werden.

Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, Pres­se­mit­tei­lung vom 08.08.2025

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