Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Elektronische Steuererklärung: Berliner Steuerverwaltung setzt „RABE“-Verfahren ein

Die Ber­li­ner Steu­er­ver­wal­tung geht bei der Digi­ta­li­sie­rung den nächs­ten Schritt. Seit Anfang Juli kommt das »RABE«-Verfahren zum Ein­satz. »RABE« steht für »Refe­ren­zie­rung auf Bele­ge«. Damit wird das Ein­rei­chen von Bele­gen bei der Steu­er­erklä­rung zukünf­tig noch leichter.

»RABE« bie­tet die Mög­lich­keit, Bele­ge direkt beim Erstel­len der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung digi­tal zu hin­ter­le­gen und die­se – über soge­nann­te Refe­ren­zie­run­gen – den fach­lich-inhalt­lich pas­sen­den Ein­ga­be­fel­dern zuzu­ord­nen. Das hat den Vor­teil, dass die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in den Finanz­äm­tern die Bele­ge bei der Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­rung elek­tro­nisch abru­fen kön­nen. Dadurch wird die Bear­bei­tung erleich­tert und der Arbeits­auf­wand redu­ziert. Über den Bele­g­abruf infor­miert das Finanz­amt elektronisch.

Die »RABE«-Funktion steht in Mein ELSTER sowie kom­pa­ti­blen Soft­ware­pro­duk­ten zur Ver­fü­gung. Der Ser­vice kann erst­mals bei der Abga­be der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2023 genutzt wer­den. Die­ser steht somit auch für die Erstel­lung der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung 2024 zur Verfügung.

Das neue »RABE«-Verfahren wur­de im bun­des­wei­ten KON­SENS-Pro­gram­mier­ver­bund ent­wi­ckelt und ergänzt die bis­he­ri­gen Optio­nen, Bele­ge elek­tro­nisch oder per Post ein­zu­rei­chen. Nach erfolg­rei­cher Pilo­tie­rung in den Finanz­äm­tern der Län­der Bay­ern und Ham­burg wird es ab sofort auch in den Ber­li­nern Finanz­äm­tern ein­ge­setzt. Die Bear­bei­tung von Ein­kom­men­steu­er­erklä­run­gen mit refe­ren­zier­ten Bele­gen soll bis Ende die­ses Jah­res suk­zes­si­ve bun­des­weit an allen Finanz­äm­tern mög­lich sein.

Senats­ver­wal­tung für Finan­zen Ber­lin, Pres­se­mit­tei­lung Nr. 12 vom 2.7.2025

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