Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,63 Mrd. Euro

Nach den sta­tis­ti­schen Auf­zeich­nun­gen der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der haben die im Jahr 2024 durch­ge­führ­ten Umsatz­steu­er-Son­der­prü­fun­gen bei der Umsatz­steu­er zu einem Mehr­ergeb­nis von rund 1,63 Mrd. Euro geführt. Die Ergeb­nis­se aus der Teil­nah­me von Umsatz­steu­er-Son­der­prü­fern an all­ge­mei­nen Betriebs­prü­fun­gen oder an den Prü­fun­gen der Steu­er­fahn­dung sind in die­sem Mehr­ergeb­nis nicht enthalten.

Umsatz­steu­er-Son­der­prü­fun­gen wer­den unab­hän­gig vom Tur­nus der all­ge­mei­nen Betriebs­prü­fung und ohne Unter­schei­dung der Grö­ße der Betrie­be vor­ge­nom­men. Im Jahr 2024 wur­den 63.733 Umsatz­steu­er-Son­der­prü­fun­gen durch­ge­führt. Im Jah­res­durch­schnitt waren 1.630 Umsatz­steu­er-Son­der­prü­fer eingesetzt.

Jeder Prü­fer führ­te im Durch­schnitt 39 Son­der­prü­fun­gen durch. Dies bedeu­tet für jeden ein­ge­setz­ten Prü­fer ein durch­schnitt­li­ches Mehr­ergeb­nis von rund 1 Mio. Euro.

BMF, Mit­tei­lung vom 19.06.2025

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