Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Bundesfinanzhof berichtet über Geschäftslage

Am 28.02.2023 fand nach vier Jah­ren die tra­di­tio­nel­le Pres­se­kon­fe­renz des Bun­des­fi­nanz­hofs wie­der im altbewährten For­mat als Präsenzveranstaltung statt.

Zeit­gleich hat das Gericht sei­nen Jah­res­be­richt 2022 auf sei­ner Web­site (www.bundesfinanzhof.de) veröffentlicht. Die­ser trägt den Titel „Steuerrechtsschutz in einer digi­ta­li­sier­ten Welt“ und gibt damit anschau­lich wie­der, was den Bun­des­fi­nanz­hof im abge­lau­fe­nen Jahr beson­ders beschäftigt hat. Zu nen­nen sind ins­be­son­de­re die elek­tro­ni­sche Gerichts­ak­te und der elek­tro­ni­sche Rechts­ver­kehr. Dass dar­Ã¼­ber das „Tagesgeschäft“ nicht zu kurz kam, zeigt die im Jah­res­be­richt ent­hal­te­ne Zusam­men­stel­lung der zahl­rei­chen wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen, die im Jahr 2022 vom Bun­des­fi­nanz­hof getrof­fen wur­den. Zugleich enthält der Bericht einen Aus­blick auf die im Jahr 2023 zu erwar­ten­den Ent­schei­dun­gen von beson­de­rer Bedeutung.

Die Geschäftslage des Gerichts hat sich im ver­gan­ge­nen Jahr nur wenig gegenü­ber den Vor­jah­ren verändert. Die elf Sena­te haben ins­ge­samt 1.864 Ver­fah­ren erle­digt. Die Zahl der ein­ge­gan­ge­nen ¤lle belief sich auf 1.958, sodass sich der Bestand an uner­le­dig­ten Ver­fah­ren zum Jah­res­en­de 2022 leicht auf nun­mehr 1.883 erhöht hat.

Her­vor­zu­he­ben ist die unverändert hohe Erfolgs­quo­te zuguns­ten der Steu­er­pflich­ti­gen. Sie lag in den beson­ders wich­ti­gen Revi­si­ons­ver­fah­ren bei 45 % (Vor­jahr 49 %) und bei den Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­den bei rund 14 %. Die beim Bun­des­fi­nanz­hof geführ­ten Ver­fah­ren dau­er­ten bis zu ihrer Erle­di­gung im Durch­schnitt rund 11 Mona­te. Die­se Zahl umfasst alle Arten von Ver­fah­ren, mit­hin auch Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­den und Prozesskostenhilfeanträge. Bei den Revi­si­ons­ver­fah­ren lag die durch­schnitt­li­che Ver­fah­rens­dau­er im Berichts­jahr bei 23 Mona­ten. Die Bear­bei­tung der Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­den dau­er­te durch­schnitt­lich acht Monate.

Bun­des­fi­nanz­hof, Pres­se­mit­tei­lung Num­mer 012/23 vom 28. Febru­ar 2023

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