Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Thüringen: Finanzämter versenden keine Erinnerungsschreiben mehr für fällig werdende Steuervorauszahlungen

Die Thü­rin­ger Finanz­äm­ter ver­sen­den ab sofort kei­ne Erin­ne­rungs­schrei­ben mehr, um auf künf­ti­ge Fäl­lig­kei­ten der Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er­vor­aus­zah­lun­gen hinzuweisen.

Die Erin­ne­rungs­schrei­ben sind obso­let. Steu­er­pflich­ti­ge ken­nen die Fäl­lig­keits­ter­mi­ne in der Regel aus ihrem Vor­aus­zah­lungs­be­scheid des Finanz­amts. Eine Erin­ne­rung ist des­halb in vie­len Fäl­len über­flüs­sig. Die meis­ten Betrof­fe­nen haben die Ter­mi­ne selbst im Blick und im per­sön­li­chen Kalen­der ver­merkt“, sagt Finanz­mi­nis­te­rin Hei­ke Taubert. 

Vor­aus­zah­lun­gen für die Ein­kom­men- bzw. Kör­per­schaft­steu­er, wel­che für den lau­fen­den Ver­an­la­gungs­zeit­raum geschul­det wer­den, sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. Sep­tem­ber und 10. Dezem­ber eines Jah­res zu entrichten.

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­den Steu­er­pflich­ti­ge mit Erin­ne­rungs­schrei­ben des Finanz­amts auf die bevor­ste­hen­den Fäl­lig­keits­ter­mi­ne hin­ge­wie­sen. Seit die­sem Jahr wer­den kei­ne Zah­lungs­er­in­ne­run­gen mehr ver­sandt. Steu­er­pflich­ti­ge und steu­er­lich Bevoll­mäch­tig­te sind letzt­ma­lig mit einem Hin­weis­schrei­ben im Novem­ber 2022 an die dem­nächst fäl­li­gen Steu­er­zah­lun­gen erin­nert worden.

Wir haben uns aus öko­lo­gi­scher Sicht ent­schie­den, die Erin­ne­rungs­schrei­ben ein­zu­stel­len. Damit ist eine nicht uner­heb­li­che Papier‑, Ener­gie- und CO2-Erspar­nis ver­bun­den. Auch aus Nach­hal­tig­keits­grün­den ist der Post­ver­sand von Zah­lungs­er­in­ne­run­gen nicht mehr ange­zeigt“, so Taubert.

Neh­men Steu­er­pflich­ti­ge am SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren teil, dann wer­den die Vor­aus­zah­lun­gen ohne­hin auto­ma­tisch abge­bucht. Eine pünkt­li­che Steu­er­zah­lung ist damit sicher­ge­stellt. Wer­den Steu­ern dage­gen nicht frist­ge­recht ent­rich­tet, dro­hen Säum­nis­zu­schlä­ge. Die nächs­te Ein­kom­men­steu­er- oder Kör­per­schaft­steu­er­vor­aus­zah­lung ist am 10. März 2023 fällig.

Thü­rin­ger Finanz­mi­nis­te­ri­um, Medi­en­in­for­ma­ti­on vom 27.2.2023

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