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Neue Wohnungsbauförderung im nächsten Jahr

Die Bun­des­re­gie­rung will soge­nann­te Schwel­len­haus­hal­te beim Erwerb von Wohn­ei­gen­tum unter­stüt­zen. Dazu soll es vor­aus­sicht­lich ab dem zwei­ten Quar­tal 2023 eine neue Wohneigentumsförderung des Bun­des geben, kün­digt die Regie­rung in einer Ant­wort (20/4512) auf eine Klei­ne Anfra­ge der CDU/C­SU-Frak­ti­on (20/4067) an.

Die ¶rderung soll sich ausschließlich an Fami­li­en mit min­des­tens einem minderjährigen Kind im Haus­halt und mit einem maxi­ma­len zu ver­steu­ern­den Jah­res­ein­kom­men von 60.000 Euro rich­ten. Für jedes wei­te­re minderjährige Kind im Haus­halt erhöht sich das Jah­res­ein­kom­men um 10.000 Euro. Vor­ge­se­hen sind zins­ver­bil­lig­te Dar­le­hens­an­ge­bo­te von 140.000 bis maxi­mal 240.000 Euro über die KfW. Gefördert wer­den sol­len Neu­bau­ten zur dau­er­haf­ten eige­nen Wohn­nut­zung in Deutsch­land. Dabei soll es einen Anreiz zur Schaf­fung von ener­ge­tisch hoch­wer­ti­gem Wohn­ei­gen­tum geben. Es wer­de min­des­tens im Stan­dard kli­ma­freund­li­ches Gebäude (KFG) Basis­stu­fe gebaut wer­den müssen.

In der Vor­be­mer­kung zur Klei­nen Anfra­ge hat­te die CDU/C­SU-Frak­ti­on fest­ge­stellt, es fal­le vie­len Bür­gern schwer, pri­vat vor­zu­sor­gen. Selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum könne ein wich­ti­ger Bau­stein der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge sein. Die Bau- und Immo­bi­li­en­prei­se in Deutsch­land sei­en jedoch seit dem Jahr 2010 stark gestie­gen, während die Wohn­ei­gen­tums­quo­te in kei­nem Land der Europäischen Uni­on gerin­ger sei als in Deutschland.

Bun­des­tag, hib-Mel­dung 690/2022 vom 28.11.2022

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