Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung

Tre­ten Angehörige der steu­er­be­ra­ten­den Beru­fe für einen Steu­er­pflich­ti­gen gegenü­ber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Ein­fü­gung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO i.d.F. des Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) mit Wir­kung vom 01.01.2017 die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vor­la­ge einer schrift­li­chen Voll­macht vermutet.

Die­se Ver­mu­tung gilt trotz Vor­lie­gens einer auf bestimm­te Zeiträume beschränkten schrift­li­chen Voll­macht auch für außerhalb der schrift­li­chen Voll­macht lie­gen­de Zeiträume, wenn der Angehörige der steu­er­be­ra­ten­den Beru­fe für die­se Zeiträume gegenü­ber dem FA wie ein Bevollmächtigter auftritt.

BFH, Urteil vom 16.032022, VIII R 19/19

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