Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Sparerpauschbetrag: Auswirkungen der geplanten Anhebung

Durch die im Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­he­ne Anhe­bung des Spa­rer­pausch­be­tra­ges von 801 Euro (bezie­hungs­wei­se 1.602 Euro bei Zusam­men­ver­an­la­gung) auf 1.000 bezie­hungs­wei­se 2.000 Euro wer­den rund 4,7 Mil­lio­nen Steu­er­pflich­ti­ge mit Kapi­tal­ein­künf­ten entlastet.

Dies teilt die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort (20/1482) auf eine Klei­ne Anfra­ge der Frak­ti­on Die Lin­ke (20/1265) mit, die sich nach steu­er­po­li­ti­schen Maßnahmen während der Legis­la­tur­pe­ri­ode erkun­digt hatte.

Das Ent­las­tungs­vo­lu­men durch die­se Maßnahme ins­ge­samt wird mit 320 Mil­lio­nen Euro ange­ge­ben. Außer die­ser im Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­he­nen Erhöhung hin­aus sei kei­ne wei­te­re Anhe­bung des Spa­rer­pausch­be­tra­ges in den kom­men­den Jah­ren geplant.

Im Koali­ti­ons­ver­trag der Regie­rungs­par­tei­en sei­en auch kei­ne Steuererhöhungen vor­ge­se­hen, heißt es in der Ant­wort weiter.

Bun­des­tag, hib-Mel­dung 230/2022 vom 12.05.2022

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