Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Besteuerung von Alkohol: Kommission bittet um Rückmeldung zu Mindeststeuersätzen

Die Europäische Kom­mis­si­on über­prüft die EU-weit har­mo­ni­sier­ten Mindeststeuersätze für Alko­hol und alko­ho­li­sche Getränke und star­te­te dazu am 12.04.2022 zwei Befragungen.

Zum einen bit­tet sie um Rück­mel­dun­gen von Akteu­ren, die tagtäglich mit den gel­ten­den Vor­schrif­ten arbei­ten, also Unter­neh­men, Steu­er- und Gesundheitsbehörden sowie Exper­ten, Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und Berufsverbände. Zum ande­ren können sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an einer öffentlichen Kon­sul­ta­ti­on betei­li­gen. Bis zum 4. Juli können Beiträge ein­ge­sandt werden.

Die gel­ten­den Vor­schrif­ten in die­sem Bereich, auf die sich alle EU-Staa­ten gemein­sam geei­nigt hat­ten, legen Mindestsätze für alko­ho­li­sche Erzeug­nis­se fest. Sie unter­stüt­zen das Funk­tio­nie­ren des europäischen Bin­nen­mark­tes, indem sie Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen ver­mei­den. Dar­Ã¼­ber hin­aus bie­ten sie einen zusätzlichen Nut­zen für ande­re EU-Prioritäten wie die Bekämpfung des Steu­er­be­trugs und die öffentliche Gesund­heit. Die der­zei­ti­gen Vor­schrif­ten wur­den jedoch seit 1992 nicht mehr aktua­li­siert und haben weder mit der Infla­ti­on noch mit der Markt­ent­wick­lung, den Ver­brauchs­mus­tern oder den wach­sen­den Beden­ken hin­sicht­lich der öffentlichen Gesund­heit Schritt gehalten.

Des­halb wer­den die Ergeb­nis­se der bei­den am 12.04.2022 gestar­te­ten Befra­gun­gen in eine umfas­sen­de­re Bewer­tung der Vor­schrif­ten einfließen. Sie soll den Weg ebnen für eine Überarbeitung und Ver­bes­se­rung der gel­ten­den Rechtsvorschriften.

EU-Kom­mis­si­on, Pres­se­mit­tei­lung vom 12.04.2022

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