Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten

Auf­wen­dun­gen für Instand­set­zungs- und Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men an einem Gebäu­de sind regel­mä­ßig Erhal­tungs­auf­wen­dun­gen und sofort als Betriebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar. Sie kön­nen jedoch auch zu

  • Anschaf­fungs­kos­ten,

  • Her­stel­lungs­kos­ten oder

  • anschaf­fungs­na­hen Herstellungskosten

füh­ren. Sind die Instand­set­zungs- und Moder­ni­sie­rungs­auf­wen­dun­gen an einem Gebäu­de als Anschaf­fungs­kos­ten, Her­stel­lungs­kos­ten oder anschaf­fungs­na­he Her­stel­lungs­kos­ten ein­zu­ord­nen, kön­nen sie nur im Wege der AfA berück­sich­tigt werden.

zum BMF-Schrei­ben (PDF)

BMF, Schrei­ben (koor­di­nier­ter Län­der­er­lass) IV C 1 – S 2253/00082/001/064 vom 26.01.2026

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