Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Auf Antrag meh­re­rer Län­der hat der Bun­des­rat am 30. Janu­ar 2026 eine Ent­schlie­ßung zum Kampf gegen Geld­wä­sche und Steu­er­be­trug gefasst.

In die­ser begrüßt er das Ziel der Bun­des­re­gie­rung, Geld­wä­sche, Finanz­kri­mi­na­li­tät und Steu­er­hin­ter­zie­hung ent­schlos­se­ner zu bekämp­fen. Die bis­he­ri­gen Instru­men­te reich­ten jedoch nicht aus, um den wach­sen­den und zuneh­mend pro­fes­sio­nell orga­ni­sier­ten For­men der Finanz­kri­mi­na­li­tät wirk­sam zu begeg­nen, heißt es in der Entschließung.

Ver­mö­gens­ab­schöp­fung als zen­tra­les Instrument

Der Bun­des­rat for­dert, das Instru­ment der Ver­mö­gens­ab­schöp­fung deut­lich zu stär­ken. Es müs­se mög­lich sein, unrecht­mä­ßig erlang­te Ver­mö­gens­wer­te effek­ti­ver zu ermit­teln, sicher­zu­stel­len und ein­zu­zie­hen. Kri­mi­nel­le Gel­der wür­den häu­fig gezielt ver­schlei­ert und in den lega­len Wirt­schafts­kreis­lauf ein­ge­schleust. Ins­be­son­de­re Ver­mö­gens­wer­te unkla­rer Her­kunft müss­ten künf­tig schnel­ler und umfas­sen­der abge­schöpft werden.

Mehr Befug­nis­se für Behörden

Die Län­der for­dern die Bun­des­re­gie­rung daher auf, einen ver­fas­sungs­kon­for­men Gesetz­ent­wurf zu erar­bei­ten. Die­ser sol­le es ermög­li­chen, Ver­mö­gen zu ermit­teln und Ver­mö­gens­wer­te unbe­kann­ter Her­kunft ein­zu­zie­hen. Dabei soll­ten sowohl Finanz­be­hör­den als auch Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den wei­ter­ge­hen­de Kom­pe­ten­zen als bis­her erhalten.

Orga­ni­sier­te Steu­er­hin­ter­zie­hung eindämmen

Schließ­lich rich­tet sich der Blick des Bun­des­ra­tes auf die orga­ni­sier­te Steu­er­hin­ter­zie­hung. Die­se sei längst nicht mehr auf ein­zel­ne Steu­er­ar­ten beschränkt. Ban­den­mä­ßig orga­ni­sier­te Steu­er­de­lik­te ver­ur­sach­ten mas­si­ve Steu­er­aus­fäl­le und führ­ten zu erheb­li­chen Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen zulas­ten ehr­li­cher Unter­neh­men. Daher spre­chen sich die Län­der dafür aus, den beson­ders schwe­ren Fall der ban­den­mä­ßig began­ge­nen Steu­er­hin­ter­zie­hung auf alle Steu­er­ar­ten auszuweiten.

Wie es weitergeht

Die Ent­schlie­ßung wird der Bun­des­re­gie­rung zuge­stellt. Gesetz­li­che Vor­ga­ben, wie und wann die­se dar­auf reagie­ren muss, exis­tie­ren nicht.

Bun­des­rat, Mit­tei­lung vom 30.01.2026

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