Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Nordrhein-Westfalen: Pendler profitieren von neuer Homeoffice-Regelung

Men­schen, die zwi­schen Nord­rhein-West­fa­len und den Nie­der­lan­den pen­deln, kön­nen neu­er­dings bis zu 34 Tage im Jahr im Home­of­fice arbei­ten, ohne dass sich ihre steu­er­li­che Behand­lung ändert. Eine ent­spre­chen­de Anpas­sung des Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­mens zwi­schen Deutsch­land und den Nie­der­lan­den ist seit dem 01.01.2026 in Kraft, wie das nord­rhein-west­fä­li­sche Finanz­mi­nis­te­ri­um mitteilt.

Für vie­le Beschäf­tig­te und ihre Arbeit­ge­ber bedeu­te das mehr Klar­heit, weni­ger Büro­kra­tie und zusätz­li­che Pla­nungs­si­cher­heit im grenz­über­schrei­ten­den Arbeits­all­tag, so das Minis­te­ri­um. Gera­de in Grenz­re­gio­nen wie Aachen, Heins­berg, Kle­ve oder dem Kreis Vier­sen hät­ten die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen zu erheb­li­chem Ver­wal­tungs­auf­wand und Unsi­cher­heit geführt, da Ein­künf­te häu­fig zwi­schen bei­den Staa­ten auf­ge­teilt wer­den mussten.

Die nun gel­ten­de 34-Tage-Rege­lung redu­zie­re die­sen Auf­wand deut­lich – sei aus Sicht des Lan­des aber nur ein ers­ter Schritt. Auch die nie­der­län­di­sche Sei­te habe deut­lich gemacht, dass sie sich für wei­ter­ge­hen­de Lösun­gen ein­set­zen will, die es Grenz­pend­lern ermög­li­chen, regel­mä­ßig ein oder zwei Tage pro Woche im Home­of­fice zu arbei­ten, ohne steu­er­li­che Nach­tei­le befürch­ten zu müssen.

Nord­rhein-West­fa­lens Finanz­mi­nis­ter Mar­cus Optendrenk (CDU) unter­streicht die­sen Anspruch. „Unser Ziel bleibt eine ein­fa­che und fai­re Besteue­rung für Grenz­pend­ler, die ech­te Pla­nungs­si­cher­heit bie­tet. Wer grenz­über­schrei­tend arbei­tet, soll frei ent­schei­den kön­nen, wo und wie gear­bei­tet wird. Nord­rhein-West­fa­len wird sich wei­ter­hin beim Bund und im euro­päi­schen Kon­text dafür ein­set­zen, dass die steu­er­li­chen Regeln mit der Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­welt Schritt halten.“

Die Ankün­di­gung der nie­der­län­di­schen Regie­rung, das The­ma auch auf Ebe­ne der OECD, der Euro­päi­schen Uni­on sowie im Rah­men der Bene­lux-Zusam­men­ar­beit wei­ter vor­an­zu­trei­ben, begrüßt Nord­rhein-West­fa­len. Das Land sieht dar­in eine Chan­ce, lang­fris­tig trag­fä­hi­ge und all­tags­taug­li­che Lösun­gen für Grenz­pend­ler zu errei­chen und den Wirt­schafts- und Lebens­raum in der Grenz­re­gi­on wei­ter zu stärken.

Finanz­mi­nis­te­ri­um Nord­rhein-West­fa­len, PM vom 05.01.2026

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