Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die im Jahr 2022 ein­ma­lig aus­ge­zahl­te Ener­gie­preis­pau­scha­le ist auch für Ren­ten­be­zie­hen­de ein­kom­men­steu­er­pflich­tig. Dies hat der 2. Senat des Säch­si­schen Finanz­ge­richts mit drei Urtei­len entschieden. 

Das Gericht hat die Kla­gen der Steu­er­pflich­ti­gen abge­wie­sen. Hier­ge­gen haben die Klä­ger Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof ein­ge­legt. Die Urtei­le sind damit noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht hält die Neu­re­ge­lung im Ein­kom­men­steu­er­ge­setz für ver­fas­sungs­ge­mäß, mit der auch für Ren­ten­be­zie­hen­de die Ener­gie­preis­pau­scha­le der Ein­kom­men­steu­er unter­wor­fen wird, wenn sie nach dem »Ren­ten­be­zie­hen­de-Ener­gie­preis­pau­scha­len­ge­setz« aus­ge­zahlt wur­de. Dem Gesetz­ge­ber ste­he ein erheb­li­cher Gestal­tungs­spiel­raum zu, den er nut­zen konn­te, um die Ener­gie­preis­pau­scha­le durch ihre Besteue­rung sozi­al gerecht zu ver­tei­len. Rent­ner wür­den damit eben­so behan­delt wie Arbeit­neh­mer, Ver­sor­gungs­emp­fän­ger und Selbst­stän­di­ge, sodass ein Ver­stoß gegen den Gleich­heits­satz des Grund­ge­set­zes nicht vorliege.

FG Sach­sen, Pres­se­mit­tei­lung vom 09.01.2026 zu den Urtei­len 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23 vom 11.11.2022 (nrkr)

UST-ID hier prüfen Kontakt