Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Bundesrat für mehr Elterngeld und Ausweitung auf Pflegeeltern

Auf Initia­ti­ve von Rhein­land-Pfalz und Ham­burg for­dert der Bun­des­rat, das Eltern­geld zu erhö­hen und die Rol­le von Pfle­ge­el­tern zu stärken.

Anpas­sung an Preisentwicklung

In sei­ner am 19. Dezem­ber 2025 gefass­ten Ent­schlie­ßung begrüßt der Bun­des­rat die Plä­ne der Bun­des­re­gie­rung, die Ein­kom­mens­gren­ze sowie den Min­dest- und Höchst­be­trag des Eltern­gel­des spür­bar anzu­he­ben. Er for­dert in die­sem Zusam­men­hang die Bun­des­re­gie­rung auf, die all­ge­mei­ne Preis­ent­wick­lung zu berück­sich­ti­gen und zu prü­fen, ob die Eltern­geld­be­trä­ge künf­tig regel­mä­ßig an die Preis­ent­wick­lung ange­passt wer­den können.

Eine Anpas­sung des Min­dest- und Höchst­sat­zes sei über­fäl­lig, da die­se seit fast 20 Jah­ren unver­än­dert geblie­ben sei­en, begrün­det der Bun­des­rat sein Anlie­gen. Damit das Eltern­geld wei­ter­hin eine ech­te Ein­kom­mens­er­satz­leis­tung sein kön­ne, müs­se es drin­gend ange­ho­ben wer­den. Sei­ne Höhe müs­se sich stets an der Preis­ent­wick­lung ori­en­tie­ren, um auch in Zukunft jun­ge Fami­li­en trotz stei­gen­der Lebens­hal­tungs­kos­ten ange­mes­sen zu unterstützen.

Gleich­stel­lung von Eltern und Pflegeeltern

Dar­über hin­aus begrü­ßen die Län­der Plä­ne der Bun­des­re­gie­rung, auch für Pfle­ge­el­tern ein Eltern­geld ein­zu­füh­ren. Es sei unver­ständ­lich, war­um dies noch nicht der Fall sei. Eltern­geld unter­stützt Eltern, die ihre Arbeits­zeit redu­zie­ren, um sich um ihr Kind zu küm­mern. Dies trä­fe glei­cher­ma­ßen auf Pfle­ge­el­tern zu, die ein Pfle­ge­kind auf­neh­men. Daher dürf­ten die­se nicht län­ger benach­tei­ligt wer­den. Pfle­ge­el­tern leis­te­ten einen unschätz­ba­ren gesell­schaft­li­chen Bei­trag. Den­noch sei­en immer weni­ger Men­schen bereit, die­se Rol­le zu über­neh­men – auch aus wirt­schaft­li­chen Grün­den. Bereits im Okto­ber 2024 hat­te der Bun­des­rat daher ein Eltern­geld für Pfle­ge­el­tern gefordert.

Antrags­ver­fah­ren verschlanken

In einer wei­te­ren Ent­schlie­ßung setzt sich der Bun­des­rat für eine gemein­sa­me Reform des Bun­des­el­tern­geld- und Eltern­zeit­ge­set­zes durch Bund und Län­der ein. Das Eltern­geld sei inzwi­schen so kom­plex, dass es sowohl Eltern als auch Behör­den vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen stel­le. Antrag­stel­lung und Bear­bei­tung müss­ten ein­fa­cher werden.

Wie es weitergeht

Die Ent­schlie­ßun­gen wer­den der Bun­des­re­gie­rung zuge­stellt. Gesetz­li­che Vor­ga­ben, wie und wann die­se dar­auf reagie­ren muss, exis­tie­ren nicht. 

Bun­des­rat, Mit­tei­lung vom 19.12.2025

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