Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Bundesrat stimmt für Entlastung von Pendlern und Gastwirten

Nach einer Debat­te mit Reden meh­re­rer Minis­ter­prä­si­den­ten hat der Bun­des­rat am 19. Dezem­ber 2025 dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz zuge­stimmt. Das Geset­zes­pa­ket umfasst zahl­rei­che Ein­zel­maß­nah­men, mit denen die Bun­des­re­gie­rung Bür­ge­rin­nen und Bür­ger steu­er­lich ent­las­ten möchte.

Umsatz­steu­er für Spei­sen sinkt

So sinkt der Umsatz­steu­er­satz für die Gas­tro­no­mie, mit Aus­nah­me des Geträn­ke­aus­schanks, ab dem 1. Janu­ar 2026 von der­zeit 19 Pro­zent auf sie­ben Pro­zent. Damit möch­te die Bun­des­re­gie­rung die Bran­che stär­ken und zur Sta­bi­li­sie­rung der Prei­se bei­tra­gen. Von dem redu­zier­ten Steu­er­satz sol­len nicht nur klas­si­sche Restau­rants und Hotels pro­fi­tie­ren, son­dern auch Bäcke­rei­en, Metz­ge­rei­en, Cate­ring-Unter­neh­men sowie Anbie­ter im Bereich Kita‑, Schul- und Kran­ken­haus­ver­pfle­gung. Ins­ge­samt erwar­tet die Bun­des­re­gie­rung eine jähr­li­che Ent­las­tung von rund 3,6 Mil­li­ar­den Euro für Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Ver­brau­che­rin­nen und Verbraucher.

Pend­ler­pau­scha­le steigt

Eben­falls zum 1. Janu­ar 2026 wird die Pend­ler­pau­scha­le auf 38 Cent pro Kilo­me­ter ab dem ers­ten gefah­re­nen Kilo­me­ter ange­ho­ben. Bis­lang galt die­ser Satz erst ab dem 21. Kilo­me­ter. Dies bedeu­te im kom­men­den Jahr eine Ent­las­tung in Höhe von rund 1,1 Mil­li­ar­den Euro. Außer­dem wird die zeit­li­che Befris­tung der Mobi­li­täts­prä­mie auf­ge­ho­ben, sodass Steu­er­pflich­ti­ge mit gerin­gem Ein­kom­men die Prä­mie über das Jahr 2026 hin­aus in Anspruch neh­men können.

Stär­kung von Ehren­amt und bür­ger­schaft­li­chem Engagement 

Das Gesetz sieht auch vor, im Ver­eins­recht die Haf­tungs­pri­vi­le­gi­en für Ehren­amt­ler zu erwei­tern. Ziel sei es, das Ehren­amt recht­lich abzu­si­chern, die gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung zu stär­ken und mehr Men­schen für ein Enga­ge­ment in Ver­ei­nen zu gewin­nen, so die Gesetzesbegründung.

Dar­über hin­aus wird die Übungs­lei­ter­pau­scha­le auf 3.300 Euro und die Ehren­amts­pau­scha­le auf 960 Euro erhöht. Außer­dem wird E‑Sport künf­tig als gemein­nüt­zig aner­kannt. Schließ­lich kön­nen Gewerk­schafts­mit­glie­der ihren Bei­trag zusätz­lich zu bestehen­den Pausch­be­trä­gen und Wer­bungs­kos­ten vom zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men absetzen.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun vom Bun­des­prä­si­den­ten aus­ge­fer­tigt wer­den. Anschlie­ßend wird es im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht. Es tritt über­wie­gend zum 1. Janu­ar 2026 in Kraft.

Bun­des­rat, Mit­tei­lung vom 19.12.2025

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