Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Bundesrat gibt Weg für die Aktivrente frei

Die Aktiv­ren­te kommt; der Bun­des­rat hat am 19. Dezem­ber 2025 dem ent­spre­chen­den Gesetz zuge­stimmt. Es ist Teil des Ren­ten­pa­kets, mit dem die Bun­des­re­gie­rung den aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen des Arbeits­mark­tes begeg­nen und die deut­sche Wirt­schaft stär­ken möchte.

2.000 Euro pro Monat steuerfrei

Durch die Reform kön­nen Rent­ne­rin­nen und Rent­ner nach Errei­chen des Regel­ren­ten­ein­tritts­al­ters mit 67 Jah­ren 2.000 Euro pro Monat steu­er­frei bei nicht­selbst­stän­di­ger Arbeit ver­die­nen. Jeder Euro, den sie dar­über hin­aus ver­die­nen, wird ver­steu­ert. Dabei zahlt der Arbeit­ge­ber wei­ter­hin die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, was die Sozi­al­ver­si­che­run­gen finan­zi­ell sta­bi­li­siert. Dies tra­ge auch zur Stär­kung der Gene­ra­tio­nen- und Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit bei, so die Bundesregierung.

Nicht betrof­fen von der Aktiv­ren­te sind gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gun­gen und der Lohn aus selbst­stän­di­ger Arbeit, da in die­sen Beschäf­ti­gungs­for­men schon eine Steu­er­ver­güns­ti­gung vor­lie­ge oder für eine Wei­ter­ar­beit kei­ne Anrei­ze geschaf­fen wer­den müss­ten, so die Gesetzesbegründung.

Baby­boo­mer gehen in Rente

Die Über­al­te­rung der Gesell­schaft und das Ein­tre­ten der Baby­boo­mer in die Ren­te füh­re zu einem ver­schärf­ten Fach­kräf­te- und Exper­ti­sen­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft. Um das Arbeits­po­ten­zi­al durch die gestei­ger­te Lebens­er­war­tung der Gesell­schaft zu nut­zen, soll die Ein­füh­rung der Aktiv­ren­te eine Wei­ter­ar­beit nach Ren­ten­ein­tritts­al­ter attrak­ti­ver machen, so die Bun­des­re­gie­rung. Berech­nun­gen zufol­ge stün­den so etwa 168.000 Rent­ne­rin­nen und Rent­ner wei­ter­hin dem Arbeits­markt zur Verfügung.

Aktiv­ren­te star­tet 2026

Das Gesetz kann nun aus­ge­fer­tigt und ver­kün­det wer­den, es tritt am 1. Janu­ar 2026 in Kraft.

Bun­des­rat, Mit­tei­lung vom 19.12.2025

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