Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Bundestag: Prüfung der Arbeitstagepauschale noch nicht abgeschlossen

Die Prü­fung, ob eine steu­er­li­che Arbeits­ta­ge­pau­scha­le zwecks Ver­ein­fa­chung der Besteue­rung von Arbeit­neh­mern ein­ge­führt wer­den soll, dau­ert an. Dies teilt die Regie­rung in ihrer Ant­wort (21/2089) auf eine Klei­ne Anfra­ge der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen (21/1794) mit.

Mit der Arbeits­ta­ge­pau­scha­le sol­len Wer­bungs­kos­ten für Arbeit­neh­mer zusam­men­ge­fasst wer­den kön­nen. Die Bun­des­re­gie­rung ver­weist auf den Koali­ti­ons­ver­trag der Regie­rungs­par­tei­en, wonach die Ein­füh­rung einer Arbeits­ta­ge­pau­scha­le ins­be­son­de­re unter dem Blick­win­kel der Ver­ein­fa­chung zu sehen sei. Inso­fern soll­ten zusätz­li­che büro­kra­ti­sche Auf­wen­dun­gen ver­mie­den wer­den, heißt es in der Antwort.

Deut­scher Bun­des­tag, Kurz­mel­dung hib 526/2025 vom 17.10.2025

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