Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden – Einzelfragen zu § 35c EStG – Neufassung des BMF-Schreibens vom 14. Januar 2021

Mit der Steu­er­ermä­ßi­gung des § 35c Ein­kom­men­steu­er­ge­setz wer­den ener­ge­ti­sche Maß­nah­men an zu eige­nen Wohn­zwe­cken genutz­ten Gebäu­den geför­dert. Zu den Anwen­dungs­fra­gen hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen in Abstim­mung mit den Län­dern im Janu­ar 2021 ein BMF-Schrei­ben ver­öf­fent­licht, das zum 21. August 2025 in einer über­ar­bei­te­ten Fas­sung vor­liegt. Es beant­wor­tet den Bear­bei­ten­den in den Finanz­äm­tern und den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern eine Viel­zahl recht­li­cher Fra­gen zur Anwen­dung und Gel­tend­ma­chung des § 35c Ein­kom­men­steu­er­ge­setz. Wie in der Vor­fas­sung ist eine Anla­ge ent­hal­ten, die typi­sche vor­be­rei­ten­de Arbei­ten und Umfeld­maß­nah­men auf­führt. Die­se kön­nen von der Steu­er­ermä­ßi­gung des § 35c Ein­kom­men­steu­er­ge­setz umfasst sein, soweit sie im Zusam­men­hang mit einer den tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen der ESanMV genü­gen­den ener­ge­ti­schen Maß­nah­me stehen.

Nach Erör­te­run­gen mit den obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der wird das BMF-Schrei­ben vom 14. Janu­ar 2021 (BStBl I S. 103) zur Anwen­dung von § 35c EStG und der Ver­ord­nung zur Bestim­mung von Min­dest­an­for­de­run­gen für ener­ge­ti­sche Maß­nah­men bei zu eige­nen Wohn­zwe­cken genutz­ten Gebäu­den nach § 35c des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes (Ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men-Ver­ord­nung – ESanMV) ersetzt und neu gefasst.

Das neu­ge­fass­te BMF-Schrei­ben tritt neben das BMF-Schrei­ben vom 23. Dezem­ber 2024 zu dem mit der Steu­er­erklä­rung ein­zu­rei­chen­den Beschei­ni­gung über die durch­ge­führ­ten Maß­nah­men, der sog. Musterbescheinigung.

Das BMF-Schrei­ben wird im BStBl Teil I veröffentlicht.

Zum voll­stän­di­gen Schrei­ben auf der Inter­net­sei­te des BMF (PDF)

BMF, Schrei­ben (koor­di­nier­ter Län­der­er­lass) IV C 1 – S 2296‑c/00004/018/050 vom 21.08.2025

UST-ID hier prüfen Kontakt