Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Umstrukturierungen am Bundesfinanzhof: Auflösung des XI. Senats zum 1. August 2025

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat zum 1. August 2025 eine grö­ße­re Umstruk­tu­rie­rung in der geschäfts­plan­mä­ßi­gen Ver­tei­lung der Senats­zu­stän­dig­kei­ten vor­ge­nom­men und die Zahl sei­ner Sena­te um einen Senat auf dann zehn Sena­te reduziert.

Auf­ge­löst wur­de der bis­he­ri­ge XI. Senat. Sei­ne Zustän­dig­keit für einen Teil der Umsatz­steu­er­ver­fah­ren über­nimmt der V. Senat, dem dadurch wie­der die Bear­bei­tung für alle Umsatz­steu­er­ver­fah­ren obliegt. Die eben­falls dem XI. Senat zuge­ord­ne­te Mate­rie des Bilanz­steu­er­rechts ist zukünf­tig dem IX. Senat zugewiesen.

Damit ein­her geht der Senats­wech­sel meh­re­rer Rich­ter aus dem XI. Senat. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur geän­der­ten per­so­nel­len Zusam­men­set­zung der Sena­te und der fach­li­chen Zustän­dig­keit erhal­ten Sie unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/organisation/senate/.

Der BFH wird zukünf­tig mit 53 Rich­te­rin­nen und Rich­tern arbei­ten. Die Stel­len­re­du­zie­rung wird durch Alters­ab­gän­ge erreicht und ein­ver­nehm­lich mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz, in des­sen Geschäfts­be­reich der BFH res­sor­tiert, voll­zo­gen. Der Prä­si­dent des BFH, Dr. Hans-Josef Thes­ling, beton­te: »Die Redu­zie­rung der Sena­te führt zu kei­ner Beein­träch­ti­gung des effek­ti­ven Rechts­schut­zes. Der BFH wird wei­ter­hin in gewohn­ter und von den Steu­er­bür­ge­rin­nen und ‑bür­gern erwar­te­ter kom­pe­ten­ter Wei­se Recht sprechen.«

BFH, Mit­tei­lung vom 31. Juli 2025

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