Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit

Der Streit­wert­ka­ta­log ent­hält eine Zusam­men­stel­lung der finanz­ge­richt­li­chen Recht­spre­chung zur Streitwertfestsetzung.

Der Streit­wert­ka­ta­log erhebt weder Anspruch auf Voll­stän­dig­keit noch auf Ver­bind­lich­keit. Mit den in die­sem Kata­log ange­ge­be­nen Wer­ten wer­den – soweit die­se nicht auf gesetz­li­chen Bestim­mun­gen beru­hen – ledig­lich Emp­feh­lun­gen aus­ge­spro­chen. Die ver­bind­li­che Fest­set­zung des im Ein­zel­fall zutref­fen­den Streit­wer­tes obliegt allein dem zustän­di­gen Gericht.

Ent­spre­chend dem Grund­ge­dan­ken des Kata­logs sind in der Regel Richt­wer­te und kei­ne Rah­men­wer­te ange­ge­ben worden.

Der Streit­wert­ka­ta­log will zugleich einen Bei­trag zur gerichts­bar­keits­über­grei­fen­den Ver­ein­heit­li­chung der Streit­wert­recht­spre­chung leis­ten. Die emp­foh­le­nen Richt­wer­te ori­en­tie­ren sich des­halb, soweit nicht Beson­der­hei­ten des finanz­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens ent­ge­gen­ste­hen, an dem Streit­wert­ka­ta­log für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Der Streit­wert­ka­ta­log wird regel­mä­ßig aktua­li­siert und fortgeschrieben. 

Streit­wert­ka­ta­log

Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf, News­let­ter Juli 2025

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