Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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DStV zum Koalitionsvertrag: Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer

Die Koali­ti­ons­part­ner von Uni­on und SPD wol­len Unter­neh­men bei der Ein­fuhr­um­satz­steu­er von Büro­kra­tie ent­las­ten. In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag kün­di­gen sie an, gemein­sam mit den Län­dern auf ein Ver­rech­nungs­mo­dell umzu­stel­len. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band e.V. (DStV) begrüßt die­se Ent­schei­dung aus­drück­lich – und for­dert: Jetzt muss es zügig gehen!

Die Reform der Ein­fuhr­um­satz­steu­er steht schon lan­ge auf der poli­ti­schen Agen­da. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band e.V. (DStV) setzt sich seit Jah­ren für das moder­ne Ver­rech­nungs­mo­dell ein. Bereits zum 01.12.2020 wur­de mit dem sog. Fris­ten­mo­dell ein ers­ter Schritt in die­se Rich­tung gemacht. Damit ver­län­ger­te der Gesetz­ge­ber das Zah­lungs­ziel für Unter­neh­men, die ein Auf­schub­kon­to nut­zen. Das war ein Fort­schritt – aber nicht genug.

Was bringt das Verrechnungsmodell?

Beim Ver­rech­nungs­mo­dell fällt die Zah­lung nicht mehr beim Zoll an. Statt­des­sen mel­den Unter­neh­men die Ein­fuhr­um­satz­steu­er in ihrer Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung an. In der glei­chen Vor­anmel­dung machen sie die­se als Vor­steu­er gel­tend. Das Ver­fah­ren ist dadurch schlan­ker und liqui­di­täts­neu­tral. Des­halb muss die Umstel­lung aus Sicht des DStV jetzt erfolgen.

Weni­ger Büro­kra­tie + mehr Effizienz

Der Vor­teil liegt auf der Hand: Die Abläu­fe wer­den ein­fa­cher und plan­ba­rer. Die Ver­wal­tungs­kos­ten sin­ken. Unter­neh­men müs­sen kein Geld zwi­schen­fi­nan­zie­ren. Gera­de klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men pro­fi­tie­ren davon. Auch ihre steu­er­li­chen Bera­ter wer­den entlastet.

Euro­päi­scher Stan­dard – nur nicht in Deutschland

Die Mehr­wert­steu­er­sys­tem­richt­li­nie erlaubt das Ver­rech­nungs­mo­dell aus­drück­lich. Die meis­ten EU-Mit­glied­staa­ten nut­zen es längst. Deutsch­land bil­det bis­her eine Aus­nah­me. Der DStV sieht dar­in einen Wett­be­werbs­nach­teil für deut­sche Unter­neh­men. Mit der nun ange­kün­dig­ten Umstel­lung könn­te die­ser end­lich besei­tigt werden.

StB Tors­ten Lüth, Prä­si­dent des DStV, for­dert: »Das in den meis­ten EU-Staa­ten gän­gi­ge Ver­rech­nungs­mo­dell bei der Ein­fuhr­um­satz­steu­er muss jetzt auch in Deutsch­land kom­men. Wir brau­chen eine schnel­le Umset­zung, um die bestehen­den Wett­be­werbs­nach­tei­le zu besei­ti­gen und Büro­kra­tie spür­bar abzu­bau­en. Das wür­de den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land ins­be­son­de­re für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men bei Ein­fuh­ren aus dem Dritt­land attrak­ti­ver machen.«

DStV, Mit­tei­lung vom 02.06.2025

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