Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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DStV zum Koalitionsvertrag: Arbeitstage- und Pendlerpauschale

Steu­er­ver­ein­fa­chung durch Typi­sie­rung, Ver­ein­fa­chun­gen und Pau­scha­lie­run­gen: dafür wol­len sich die Koali­ti­ons­part­ner ein­set­zen. Und hier­bei auch die Ein­füh­rung einer Arbeits­ta­ge­pau­scha­le prü­fen. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band (DStV) begrüßt die­sen Vor­stoß sehr.

Die Plä­ne sind teils all­ge­mein, teils schon sehr klar: Wäh­rend die Koali­tio­nä­re eine Arbeits­ta­ge­pau­scha­le zur Zusam­men­fas­sung der Wer­bungs­kos­ten für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer »prü­fen« wol­len, wer­den sie bei der Pend­ler­pau­scha­le kon­kret. Zum 01.01.2026 »wird« die­se Pau­scha­le ab dem ers­ten Kilo­me­ter dau­er­haft auf 38 Cent erhöht, wie der Koali­ti­ons­ver­trag ausführt.

DStV For­de­rung aufgegriffen

Die Über­le­gun­gen zur Arbeits­ta­ge­pau­scha­le begrüßt der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band e.V. (DStV) sehr. Bereits im Rah­men sei­ner For­de­run­gen zur Bun­des­tags­wahl 2025 hat­te er ange­regt, eine Arbeits­ta­ge­pau­scha­le ein­zu­füh­ren, um das häus­li­che Arbei­ten und die Fahrt­we­ge steu­er­lich zu berück­sich­ti­gen (vgl. DStV-Info vom 17.12.2024). Die­se For­de­rung knüpf­te an die Über­le­gun­gen der BMF-Exper­ten­kom­mis­si­on »Bür­ger­na­he Ein­kom­men­steu­er« an, die hier­in eben­falls gute Anknüp­fungs­punk­te zur Steu­er­ver­ein­fa­chung sieht (vgl. DStV-Info vom 16.07.2024).

Der Ansatz: Pau­scha­lie­ren statt klein­tei­li­ger Ermitt­lung der Werbungskosten

Die Idee der Exper­ten­kom­mis­si­on: Die Kos­ten für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und ers­ter Tätig­keits­stät­te, Home­of­fice und das häus­li­che Arbeits­zim­mer wer­den in einer Pau­scha­le mit fixem Euro-Betrag pro Arbeits­tag abge­gol­ten. Auf die Unter­schei­dung zwi­schen den Kate­go­rien »häus­li­ches Arbeits­zim­mer« und »Home­of­fice« soll ver­zich­tet wer­den. Der Vor­teil: der Kon­troll­auf­wand für die Finanz­ver­wal­tung fällt hier weg und die Steu­er­pflich­ti­gen müs­sen weni­ger doku­men­tie­ren. Damit die Pau­scha­lie­rung Fern­pend­ler nicht zu sehr benach­tei­ligt, sol­len sie die gefah­re­nen Kilo­me­ter, die nicht über die Arbeits­ta­ge­pau­scha­le abge­deckt sind, mit einer fixen Cent-Pau­scha­le/km gel­tend machen können.

Arbeits­ta­ge­pau­scha­le = Ver­ein­fa­chung des Steuerrechts

Für StB Tors­ten Lüth, DStV-Prä­si­dent, steht fest: »Eine Arbeits­ta­ge­pau­scha­le für häus­li­ches Arbei­ten und die Fahr­ten zur Arbeit wür­de eine spür­ba­re Ver­ein­fa­chung dar­stel­len – für die Steu­er­pflich­ti­gen, die Finanz­ver­wal­tung und die steu­er­li­chen Bera­ter. Die Ver­an­la­gungs­fäl­le könn­ten redu­ziert wer­den. Fern­pend­ler dür­fen hier­durch aller­dings nicht benach­tei­ligt werden.«

DStV, Mit­tei­lung vom 20.05.2025

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