Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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EU: Mehrwertsteuer bei Einfuhren aus dem elektronischen Handel

Die Finanz­mi­nis­te­rin­nen und ‑minis­ter der EU-Staa­ten haben sich auf einen neu­en Ansatz in Sachen Mehr­wert­steu­er­richt­li­nie geei­nigt: kon­kret geht es um Ein­fuh­ren aus dem Online-Han­del und die Besteue­rung von Impor­ten im Rah­men von Fern­ver­käu­fen. Die Wirk­sam­keit des Sys­tems einer ein­zi­gen Anlauf­stel­le für Ein­fuh­ren (Import One-Stop Shop, IOSS) soll ver­bes­sert werden.

Ins­be­son­de­re sol­len die Mehr­wert­steu­er­erklä­rung und ‑zah­lung ver­ein­facht, der Ver­wal­tungs­auf­wand für EU-Impor­teu­re ver­rin­gert und die Bekämp­fung des MwSt-Betrugs wei­ter gestärkt wer­den. Durch eine brei­te­re Anwen­dung des Sys­tems will die EU die Ver­ar­bei­tung von klei­ne­ren Pake­ten ver­ein­fa­chen und sicher­stel­len, dass die Mehr­wert­steu­er bei Online-Ver­käu­fen an Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher in der EU ein­heit­lich erho­ben wird. 

Nach den neu­en Vor­schrif­ten wer­den mehr Lie­fe­ran­ten, die an Fern­ver­käu­fen im Wert von bis zu 150 Euro betei­ligt sind, für die Ein­fuhr­um­satz­steu­er zur Rechen­schaft gezo­gen. IOSS wir damit zu einer attrak­ti­ve­ren Opti­on für Unternehmen. 

12 Mil­lio­nen Pake­te aus Nicht-EU-Län­dern – pro Tag

Im Jahr 2024 sind schät­zungs­wei­se 4,6 Mil­li­ar­den Pake­te aus Nicht-EU-Län­dern in die EU gelangt, was etwa 12 Mil­lio­nen Pake­ten pro Tag ent­spricht. Im Jahr 2023 belie­fen sich die Mehr­wert­steu­er­erklä­run­gen über das IOSS-Sys­tem auf über 26,3 Mil­li­ar­den Euro, was einem Anstieg um 35 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr entspricht. 

Wäh­rend die Nut­zung von IOSS nach wie vor frei­wil­lig ist, besteht für Lie­fe­ran­ten, die sich gegen eine Teil­nah­me ent­schei­den, das Risi­ko kom­pli­zier­ter und kost­spie­li­ger mehr­fa­cher Mehr­wert­steu­er­re­gis­trie­run­gen in den EU-Mit­glied­staa­ten. In Fäl­len, in denen ein Lie­fe­rant sei­nen Ver­pflich­tun­gen nicht nach­kommt, kön­nen die Mit­glied­staa­ten nach einem Aus­weich­ver­fah­ren den Kun­den gestat­ten, die Mehr­wert­steu­er direkt zu ent­rich­ten, um Lie­fe­run­gen freizugeben. 

Durch die ver­stärk­te Nut­zung des IOSS wird mit der neu­en Richt­li­nie das Mehr­wert­steu­er­ver­fah­ren für Ein­fuh­ren gestrafft und ein wich­ti­ger Schritt hin zu einer umfas­sen­de­ren Zoll­re­for­men getan.

Euro­päi­sche Kom­mis­si­on (Ver­tre­tung in Deutsch­land), Pres­se­mit­tei­lung vom 14.5.2025

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