Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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13,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzten 2020 die Pendlerpauschale

Im Zuge der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen wird auch eine Erhöhung der Pend­ler­pau­scha­le dis­ku­tiert. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) auf Basis der Daten aus den Steuererklärungen mit­teilt, nutz­ten im Jahr 2020 rund 13,8 Mil­lio­nen Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer die Ent­fer­nungs­pau­scha­le, auch Pend­ler­pau­scha­le genannt. Auf ihrem Weg zur Arbeit leg­ten sie durch­schnitt­lich 28 Kilo­me­ter zurück.

Hier­bei wur­den nur ¤lle erfasst, bei denen die Wer­bungs­kos­ten über dem Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag von damals 1.000 Euro lagen. Die­je­ni­gen, die unter­halb die­ses Betrags blie­ben, gaben ihre gepen­del­ten Kilo­me­ter häufig nicht in ihrer Steuererklärung an bezie­hungs­wei­se reich­ten gar kei­ne Steuererklärung ein. 84 % der Pend­le­rin­nen und Pend­ler (11,6 Mil­lio­nen) nutz­ten zumin­dest für einen Teil der Stre­cke das eige­ne Auto. 

Für die dar­ge­stell­ten Ergeb­nis­se wur­de die Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­sta­tis­tik 2020 aus­ge­wer­tet. Die­se Sta­tis­tik ist auf­grund der lan­gen Fris­ten zur Steu­er­ver­an­la­gung erst etwa drei­ein­halb Jah­re nach Ende des Ver­an­la­gungs­jah­res verfügbar. 

Großteil der Pend­ler/-innen mit Jah­res­brut­to­lohn zwi­schen 20 000 und 100 000 Euro

Ein Großteil der Pend­le­rin­nen und Pend­ler hat­te ein mitt­le­res Ein­kom­men: Mehr als die ¤lfte (54 %) von ihnen erhielt einen jährlichen Brut­to­lohn von 20.000 bis unter 50.000 Euro, bei wei­te­ren 30 % lag er zwi­schen 50.000 und 100.000 Euro im Jahr. Unter 20.000 Euro ver­dien­ten 11 % aller Pend­le­rin­nen und Pend­ler, min­des­tens 100.000 Euro 5 %.

Ins­ge­samt mach­ten Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die die Pend­ler­pau­scha­le nutz­ten, 43 % aller ver­an­lag­ten Steuerfälle mit Ein­kom­men aus nichtselbständiger Arbeit aus. Der Anteil war bei Pend­le­rin­nen und Pend­ler mit einem jährlichen Brut­to­lohn von 50.000 bis unter 100.000 Euro am höchsten (62 %). Bei einem Brut­to­lohn von min­des­tens 100.000 im Jahr lag er bei 56 %, bei 20.000 bis unter 50.000 Euro brut­to jährlich bei 49 %. Unter den ver­an­lag­ten Steuerfällen mit einem Jah­res­brut­to­lohn von unter 20.000 Euro mach­ten 17 % von der Pend­ler­pau­scha­le Gebrauch. 

Per­so­nen außerhalb von Großstädten pen­del­ten im Schnitt weiter

Die ¤ngen der Pen­del­stre­cken unter­schei­den sich je nach Wohn­ort. Leb­ten Pend­le­rin­nen oder Pend­ler in einer Großstadt mit min­des­tens 100.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern, leg­ten sie durch­schnitt­lich rund 24 Kilo­me­ter zur Arbeit zurück. In Mittelstädten mit 20.000 bis unter 100.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern waren es mit 29 Kilo­me­tern bereits 5 Kilo­me­ter mehr. In Kleinstädten mit 5.000 bis unter 20.000 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern sowie in Land­ge­mein­den betrug der durch­schnitt­li­che Arbeits­weg 30 bezie­hungs­wei­se 31 Kilometer.

Je ländlicher eine Per­son wohn­te, des­to häufiger fuhr sie zudem mit dem Auto. In Großstädten gaben 68 % der Pend­le­rin­nen und Pend­ler an, zumin­dest für einen Teil der Stre­cke das Auto zu nut­zen. In Mit­tel- und Kleinstädten betrug der Anteil 87 % bezie­hungs­wei­se 91 %, in Land­ge­mein­den 93 %.

Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, Pres­se­mit­tei­lung Nr. N012 vom 26. ¤rz 2025

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