Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Das BMF hat ein Schrei­ben zur Steu­er­ermä­ßi­gung für ener­ge­ti­sche Maß­nah­men bei zu eige­nen Wohn­zwe­cken genutz­ten Gebäu­den (§ 35c EStG) ver­öf­fent­licht und das amt­li­che Mus­ter der Beschei­ni­gung des aus­füh­ren­den Fach­un­ter­neh­mens und der nach § 88 Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz aus­stel­lungs­be­rech­tig­ten Per­son bekannt gegeben.

Hin­ter­grund: Mit der Steu­er­ermä­ßi­gung des § 35c Ein­kom­men­steu­er­ge­setz wer­den ener­ge­ti­sche Maß­nah­men an zu eige­nen Wohn­zwe­cken genutz­ten Gebäu­den geför­dert. Für die mit der Steu­er­erklä­rung ein­zu­rei­chen­de Beschei­ni­gung über die durch­ge­führ­ten Maß­nah­men stellt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen in Abstim­mung mit den Län­dern ein Mus­ter bereit, das mit einem soge­nann­ten BMF-Schrei­ben ver­öf­fent­licht wird. Zur ein­fa­che­ren Anwen­dung wird das Mus­ter zusätz­lich im Word-For­mat und als aus­füll­ba­res PDF-Doku­ment bereitgestellt.

Zum 1. Janu­ar 2025 wur­den die bis­he­ri­gen Mus­ter­be­schei­ni­gun­gen zu einem ein­heit­li­chen Mus­ter zusam­men­ge­führt. Fach­un­ter­neh­men und aus­stel­lungs­be­rech­tig­te Per­so­nen kön­nen daher für Maß­nah­men, mit deren Umset­zung 2025 begon­nen wird, auf das­sel­be Mus­ter zurück­grei­fen. Zu den bei einem frü­he­ren Maß­nah­men­be­ginn zu ver­wen­den­den Mus­ter­be­schei­ni­gun­gen fin­den Sie im BMF-Schrei­ben wei­te­re Erläuterungen.

Das Schrei­ben und die Beschei­ni­gun­gen kön­nen auf der Inter­net­sei­te des BMF gele­sen und her­un­ter­ge­la­den werden.

BMF, 23.12.2024

UST-ID hier prüfen Kontakt