Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Sächliches Existenzminimum 2025 auf 11.940 Euro beziffert

Die Bun­des­re­gie­rung hat dem Bun­des­tag den Bericht über die Höhe des steu­er­frei zu stel­len­den Exis­tenz­mi­ni­mums von Erwach­se­nen und Kin­dern für das Jahr 2026 (15. Exis­tenz­mi­ni­mum­be­richt) als Unter­rich­tung zuge­lei­tet (20/13550). Die­ser bezif­fert das säch­li­che Exis­tenz­mi­ni­mum für Allein­ste­hen­de im Jahr 2025 auf 11.940 Euro pro Jahr und 2026 auf 12.096 Euro pro Jahr.

Der­zeit liegt der steu­er­li­che Frei­be­trag mit 11.604 noch dar­un­ter. Das im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren ste­cken­de Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­setz (20/12778) sieht indes vor, den Grund­frei­be­trag 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro zu erhöhen.

Der Kin­der­frei­be­trag soll 2025 auf 6.672 Euro und 2026 auf 6.828 Euro stei­gen. Der­zeit liegt er bei 6.384 Euro. Der Bericht bezif­fert das säch­li­che Exis­tenz­mi­ni­mum für Kin­der auf 6.648 Euro für 2025 und 6.696 Euro für 2026.

Im Bericht heißt es wei­ter: »Abschlie­ßend wird fest­ge­hal­ten, dass in den Jah­ren 2025 und 2026 mit den gel­ten­den steu­er­li­chen Rege­lun­gen und den vor­ge­se­he­nen Geset­zes­än­de­run­gen den ver­fas­sungs­recht­li­chen Anfor­de­run­gen hin­sicht­lich der steu­er­frei zu stel­len­den Exis­tenz­mi­ni­ma von Erwach­se­nen und Kin­dern ent­spro­chen wird.«

Aller­dings gibt es noch kei­ne abschlie­ßen­de Beschluss­emp­feh­lung des Finanz­aus­schus­ses für das Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­setz. Es steht dort auch noch nicht auf der Tages­ord­nung. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Stand des Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­set­zes: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/finanzminister-lindner-will-mehr-bei-der-kalten-progression

Deut­scher Bun­des­tag, Kurz­mel­dung hib 753/2024 vom 5.11.2024

UST-ID hier prüfen Kontakt