Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Vermittlungsausschuss beschließt Kompromiss beim Wachstumschancengesetz

Der Ver­mitt­lungs­aus­schuss von Bun­des­tag und Bun­des­rat hat am 21. Febru­ar 2024 Änderungen zum umstrit­te­nen Wachs­tums­chan­cen­ge­setz vor­ge­schla­gen. Die­se wür­den zu Ent­las­tun­gen von 3,2 Mil­li­ar­den Euro führen.

Das Ver­mitt­lungs­er­geb­nis enthält eine Viel­zahl von Maßnahmen, wie die

  • Ein­füh­rung einer degres­si­ven Abschrei­bung auf Abnut­zung (AfA) für Wohngebäude in ¶he von 5 Prozent,

  • Ein­füh­rung einer degres­si­ven AfA auf beweg­li­che Wirt­schafs­gü­ter für 9 Monate,

  • auf vier Jah­re befris­te­te Anhe­bung des Ver­lust­vor­trags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),

  • Aus­wei­tung der steu­er­li­chen Forschungsförderung.

Außerdem sind u.a. Maßnahmen zur Ver­ein­fa­chung des Steu­er­sys­tems und zum Büro­kra­tie­ab­bau enthalten.

Der Ver­mitt­lungs­aus­schuss hat außerdem beschlos­sen, aus dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz u.a. die Ein­füh­rung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mit­tei­lungs­pflich­ten inner­staat­li­cher Steu­er­ge­stal­tun­gen zu streichen.

Bestätigung in Bun­des­tag und Bun­des­rat erforderlich

Im nächsten Schritt stimmt der Bun­des­tag am 23. Febru­ar 2024 über das geänderte Gesetz ab. Damit es in Kraft tre­ten kann, muss ihm auch der Bun­des­rat in sei­ner nächsten Sit­zung am 22. ¤rz 2024 zustimmen.

Bun­des­rat, Pres­se­mit­tei­lung vom 21.2.2024

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