Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Vertragsverletzungsverfahren: Entscheidungen zu Deutschland

Die Europäische Kom­mis­si­on hat vier Ent­schei­dun­gen im Rah­men von Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land gefällt. Die Ver­fah­ren betref­fen die Zusam­men­ar­beit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteue­rung, das EU-Emis­si­ons­han­dels­sys­tem, die gemein­sa­me Ladegerät‑Richtlinie und die gren­zü­ber­schrei­ten­de Aner­ken­nung der Kfz-Versicherungsrichtlinie.

Zusam­men­ar­beit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Mit der Gesetz­ge­bung über die Zusam­men­ar­beit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteue­rung (DAC7) wur­den mit Wir­kung vom 1. Janu­ar 2023 neue Steu­er­trans­pa­renz­re­geln für Trans­ak­tio­nen auf digi­ta­len Platt­for­men ein­ge­führt. Damit können die Mit­glied­staa­ten bes­ser erken­nen, in wel­chen ¤llen Steu­ern zu zah­len sind. Dar­Ã¼­ber hin­aus führ­te DAC7 ab dem 1. Janu­ar 2024 stren­ge­re Regeln für gemein­sa­me Prü­fun­gen zwi­schen den Mit­glied­staa­ten im Bereich der Besteue­rung im All­ge­mei­nen ein. Alle Mit­glied­staa­ten muss­ten die vollständige Umset­zung die­ser neu­en Vor­schrif­ten für gemein­sa­me Prü­fun­gen in ihr natio­na­les Recht mel­den und die Kom­mis­si­on bis Ende 2023 infor­mie­ren. Deutsch­land und Polen haben jedoch die Umset­zung die­ser Bestim­mun­gen nicht mitgeteilt.

EU-Emis­si­ons­han­dels­sys­tem

Die Überarbeitung der Richt­li­nie über das EU-Emis­si­ons­han­dels­sys­tem (EU EHS) und die über­ar­bei­te­ten EU EHS-Regeln für den Luft­ver­kehr tra­ten im Mai 2023 in Kraft. Mit die­sen Änderungen wer­den die bestehen­den EU-EHS-Vor­schrif­ten gestärkt, das EHS auf den See­ver­kehr aus­ge­dehnt und die Koh­len­stoff-Beprei­sung in neu­en Wirt­schafts­sek­to­ren ein­ge­führt. Geschaf­fen wird ein sepa­ra­tes neu­es Emis­si­ons­han­dels­sys­tem für Gebäude, den Straßenverkehr und Kraft­stof­fe, die in Bran­chen mit gerin­gen Emis­sio­nen ver­wen­det wer­den. Mit den neu­en Vor­schrif­ten wird auch ein sozia­ler Kli­ma­fonds ein­ge­rich­tet, der aus den ETS-Ein­nah­men finan­ziert wird, um sicher­zu­stel­len, dass der Übergang für alle gerecht ist.

Die Mit­glied­staa­ten arbei­ten an den Umsetzungsmaßnahmen, aber bis­her haben 26 Mit­glied­staa­ten, auch Deutsch­land, die vollständige Umset­zung der Richt­li­nie und der neu­en Bestim­mun­gen der Richt­li­nie in natio­na­les Recht nicht bis zum 31. Dezem­ber 2023 mitgeteilt.

Gemein­sa­me Ladegeräterichtlinie

Die Gemein­sa­me Ladegeräterichtlinie har­mo­ni­siert die Ladelösungen für elek­tro­ni­schen Geräten auf dem EU-Markt. Sie gewährleistet Interoperabilität durch die Ein­füh­rung von USB‑C als gemein­sa­men Lade­an­schluss. Die Richt­li­nie stellt außerdem sicher, dass der Ver­kauf von Ladegeräten vom Ver­kauf elek­tro­ni­scher Geräte ent­kop­pelt wird und die Ver­brau­cher über die Lade­leis­tung infor­miert wer­den. Sie ebnet auch den Weg für har­mo­ni­sier­te draht­lo­se Ladelösungen. Deutsch­land und meh­re­re ande­re Mit­glied­staa­ten haben ihre natio­na­len Maßnahmen zur Umset­zung der gemein­sa­men Ladein­fra­struk­tur­richt­li­nie nicht bis zum 28. Dezem­ber 2023 mitgeteilt.

Kfz-Ver­si­che­rungs­richt­li­nie: Schutz von Geschädigten bei Insol­venz des Versicherers

EU-Rege­lun­gen stärken den Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen in der gesam­ten EU. In der ent­spre­chen­den Richt­li­nie wird der Umfang die­ses Schut­zes präzisiert, die Kon­trol­le der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung erleich­tert und ein Mecha­nis­mus zur Entschädigung von Opfern im Fal­le der Insol­venz des ver­ant­wort­li­chen Ver­si­che­rers ein­ge­führt. Außerdem erleich­tert sie den Ver­si­che­rungs­neh­mern den Wech­sel zwi­schen den Ver­si­che­rern, indem sie die glei­che und nicht dis­kri­mi­nie­ren­de Behand­lung von Scha­den­ver­laufs­auf­stel­lun­gen sicher­stellt. Die Mit­glied­staa­ten soll­ten die erfor­der­li­chen Vor­schrif­ten erlas­sen, um die­ser Richt­li­nie bis zum 23. Dezem­ber 2023 nach­zu­kom­men. Deutsch­land und ande­re Mit­glied­staa­ten haben der Kom­mis­si­on die vollständige Umset­zung die­ser Richt­li­nie nicht bis zum 23. Dezem­ber 2023 mitgeteilt.

EU-Kom­mis­si­on, Pres­se­mit­tei­lung vom 25.01.2024

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