Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2021

Auf der Grund­la­ge der Mel­dun­gen aller ¤nder erstellt das BMF jährlich eine Sta­tis­tik über die Ergeb­nis­se der Ver­fol­gung von Steu­er­straf­ta­ten und Steuer­ord­nungs­wid­rig­kei­ten sowie über die Ergeb­nis­se der Steuerfahndung.

Zu den in der Sta­tis­tik erfass­ten Steu­er­straf­ta­ten und die­sen gleich­ge­stell­ten Straf­ta­ten gehört die Steu­er­hin­ter­zie­hung nach § 370 der Abga­ben­ord­nung (AO) genau­so wie z. B. die gewerbs- und bandenmäßige Schädigung des Umsatz­steu­er­auf­kom­mens nach § 26c des Umsatz­steu­er­ge­set­zes (UStG). Die­se Taten wer­den in der Regel mit einer Geld- oder Frei­heits­stra­fe geahndet.

Steuer­ord­nungs­wid­rig­kei­ten sind dem­ge­genü­ber Zuwi­der­hand­lun­gen, die nach den Steu­er­ge­set­zen mit einer Geldbuße geahn­det wer­den können, wie z. B. die leicht­fer­ti­ge Steu­er­ver­kür­zung (Leicht­fer­tig­keit) nach § 378 AO oder die Gefährdung von Abzug­steu­ern nach § 380 AO.

Im Jahr 2021 wur­den in den Bußgeld- und Straf­sa­chen­stel­len der Finanzämter bun­des­weit ins­ge­samt knapp 50.000 Straf­ver­fah­ren wegen Steu­er­straf­ta­ten bear­bei­tet. Zudem wur­den rund 3.800 Bußgeldverfahren abge­schlos­sen und für die wich­tigs­ten Tatbestände der Steuer­ord­nungs­wid­rig­kei­ten Bußgelder in einer Gesamthöhe von cir­ca 56 Mio. Euro festgesetzt.

Im sel­ben Zeit­raum erle­dig­te die Steu­er­fahn­dung bun­des­weit ins­ge­samt 32.000 ¤lle. Dabei wur­den Mehr­steu­ern in ¶he von rund 2,2 Mrd. Euro fest­ge­stellt und Frei­heits­stra­fen in einem Gesamt­um­fang von 1.293 Jah­ren verhängt.

BMF-Monats­be­richt Okto­ber 2022 (Aus­zug)

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