Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Abrechnungsgesellschaft: Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zur gesondert und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Schlie­ßen sich meh­re­re Wind­kraft­an­la­gen­be­trei­ber zu einer Abrech­nungs­ge­sell­schaft in der Rechts­form einer Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts zusam­men, um gegen­über den Ener­gie­ver­sor­gern an einem gemein­sa­men Zähl­punkt abzu­rech­nen, besteht auf­grund der Gewerb­lich­keit die­ser Tätig­keit die Pflicht zur Abga­be einer Steu­er­erklä­rung zur geson­dert und ein­heit­li­chen Fest­stel­lung von Besteuerungsgrundlagen.

Die Zah­lun­gen bzw. die Wei­ter­lei­tun­gen der antei­li­gen Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen an die Gesell­schaf­ter sind Teil der Gewinn­ver­tei­lung und stel­len kei­ne Son­der­be­triebs­ein­nah­men der Gesell­schaf­ter dar.

FG Nie­der­sach­sen, Urteil vom 23.2.2022, Az. 7 K 118/19, rechtskräftig

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