Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Sonderausgaben – Pauschbetrag

Weist ein Steu­er­pflich­ti­ger kei­ne Son­der­aus­ga­ben nach oder liegt der nach­ge­wie­se­ne Betrag unter 36,– €, wird der Son­der­aus­ga­ben-Pausch­be­trag von 36,– € gewährt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 10c EStG

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