Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

Steuerlexikon

zurück

Realsplitting

Im Zuge des Real­split­tings wer­den Unter­halts­zah­lun­gen an den dau­ernd getrennt leben­den oder an den geschie­de­nen Ehe­part­ner steu­er­lich abzugsfähig.

So können Unter­halts­zah­lun­gen bis zu einem Betrag von 13.805,– € im Kalen­der­jahr als Son­der­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den. Im Gegen­zug muss der Empfänger der Zah­lung das Geld versteuern.

Die Unter­halts­zah­lun­gen gehören beim Empfänger zu den sons­ti­gen Ein­künf­ten. Das Real­split­ting kann ins­ge­samt zu einer nied­ri­ge­ren Steu­er­last füh­ren, wenn ein Ehe­part­ner ein hohes und der ande­re Ehe­part­ner kein Ein­kom­men oder ein ver­gleichs­wei­se nied­ri­ges Ein­kom­men erzielt.

Muss ein Steu­er­pflich­ti­ger an meh­re­re geschie­de­ne oder dau­ernd getrennt leben­de Ehe­part­ner Unter­halt zah­len, so kann er den Betrag von 13.805,– € auch mehr­fach gel­tend machen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 10 EStG

UST-ID hier prüfen Kontakt